Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?
Hallo!
Auch mir hat die Stadt Köln geschrieben: Der Sachbearbeiterin sei es erst jetzt möglich zu meinem Schreiben vom 20.06.2011 Stellung zu nehmen.
Sie bittet ferner um Erledigung bis zum 16.07.2014.
Dafür soll ich den Mietvertrag für die angegebene Nebenwohnung ODER entsprechende Kontoauszüge für Juni-September '07 nachreichen.
Und ich soll nachweislich belegen, wer noch Mitmieter war.
Ich war damals Student in Köln. Ich hatte es leider verpasst mich direkt beim Bürgeramt anzumelden, und bin dem dann aber im Juni 2007 nachgekommen. Warum ich die Wohnung als Nebenwohnung angegeben habe erschließt sich mir nicht mehr, weil ich regulär in Köln gewohnt habe.
Wie es so kam, bin ich im September 2007 von Köln weggezogen, habe mich in meiner neuen Stadt direkt angemeldet, und war somit in Köln wohl auch abgemeldet, bzw. hab mich in Köln abgemeldet (woran ich mich aber nicht mehr erinnern kann).
Ich hab damals mit einer Freundin zusammen gewohnt. Die Miete haben wir uns geteilt. Ich weiß leider nicht mehr genau wie hoch mein Anteil war, noch wieviel wir zusammen gezahlt haben. Schätze zusammen ca. 600 EUR.
Ich hab auch keine Unterlagen mehr.
Irgendwann habe ich schon einmal Post wegen der Zweitwohnugssteuer aus Köln bekommen. Ich erinnere mich, dass ich damals alles soweit ausgefüllt habe, und auch meinen Mietvertrag nachgereicht habe. Das weiß ich sicher, weil es ein gutes Stück Arbeit war nach so verhältnismäßig lander Zeit diesen wieder von meinem Ex-Vermieter in Kopie aufzutreiben. Die Kopie hab ich aber auch nicht mehr
Und jetzt habe ich wieder Post bekommen. Der gelbe Brief ist jedoch nicht direkt an mich, sondern an meine Eltern gegangen (dort hatte ich vor Köln gewohnt) – Zustelldatum 17.06.2014.
Die haben mir den Brief jetzt zugeschickt, und ich habe ihn heute erst erhalten, weil meine Eltern im Urlaub waren.
Fragen:
1. Geht eine Berichtigung des Melderegisters noch um der Steuer zu entgehen?
2. Geht das in meinem Fall überhaupt noch, weil ich ja schon einmal zur Zweitwohnungssteuer Stellung genommen habe?
3. Wie sieht es mit Verjährung aus?
4. Und lohnt sich das überhaupt, weil es sich in meinem Fall ja um einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum handelt?
Tausend Dank an alle die mir helfen können!!!