Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?

Alfred @, Mittwoch, 02.07.2014 (vor 3558 Tagen) @ ExKoelner

1. Geht eine Berichtigung des Melderegisters noch um der Steuer zu entgehen?

Gemessen an Deinen tatsächlichen Wohnverhältnissen erweisen sich die Melderegister von drei Meldebehörden als falsch, die nun unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer Zweitwohnungsteuer sieben Jahre rückwirkend geändert werden sollen. Kann man natürlich versuchen, dürfte aber kaum durchschlagende Wirkung haben.

2. Geht das in meinem Fall überhaupt noch, weil ich ja schon einmal zur Zweitwohnungssteuer Stellung genommen habe?

Deiner Erklärung zur Zweitwohnungsteuer würde das natürlich widersprechen.

3. Wie sieht es mit Verjährung aus?

Steuererklärung 2011, das bedeutet den Ablauf der Festsetzungsfrist zum 31,12,2015.

4. Und lohnt sich das überhaupt, weil es sich in meinem Fall ja um einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum handelt?

Die Frage, ob es sich lohnt. Kannst nur Du selbst beantworten. Für die Stadt scheint es sich zu lohnen, wenn sie drei Jahre nach Eingang der Steuererklärung noch tätig wird.


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