Zweitwohnsitz gleicher Wohnort Berlin

Tivi, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3974 Tagen)

Hallo ihr,
folgende Situation liegt an: Bis letzte Woche wohnte mein volljähriger Sohn noch bei mir. Nun gründete er mit seinen Freunde eine 3er-WG näher an der Uni liegend.(Im Mietvertrag sind er und einer seiner Freunde aufgeführt.)Geplant ist dieses Projekt eigentlich nur für ca. ein Jahr, aber man weiß ja nie. Würden wir ihn hauptwohnsitzmäßig ummelden, müssten wir für ihn eine extra Rechtsschutz- und Hausrat-/Haftpflichtvers. anmelden. Meldet er sich in der neuen Wohnung nebenwohnsitzmäßig an, könnte er bei mir versichert bleiben. Allerdings würde nach 1 Jahr die Zweitwohnsitzsteuer greifen. Korrekt? Wie sieht`s aus mit gar nichts melden? Konsequenzen in irgendeinem Bereich? Andere Vorschläge?

Zwei Wohnungwen am gleichen Wohnort

Alfred @, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3973 Tagen) @ Tivi

Würden wir ihn hauptwohnsitzmäßig ummelden, müssten wir ...

Ob das versicherungstechnisch so stimmt , kann ich nicht sagen – das müsste aus den entsprechenden Verträgen hervorgehen. Melderechtlich sieht das so aus: Der Sohn bezieht eine Wohnung zum Zwecke eines länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts ohne aus der bisherigen (elterlichen) Wohnung auszuziehen. Für die neue Wohnung besteht daher Meldepflicht für die neue Wohnung. Bei der Anmeldung ist anzugeben, welche der Wohnungen überwiegend genutzt werden wird. Diese Angabe ist in diesem Fall schwer – wenn überhaupt – nachzuprüfen und eine Registrierung mit Nebenwohnung wohl durchaus möglich. Eine unterlassene Meldung oder unrichtige Angaben stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Wird die neue Wohnung länger als ein Jahr als Nebenwohnung benutzt, besteht ZWSt-Pflicht.