Aktueller Stand Zweitwohnungsteuer Halle/Saale

Alfred @, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3536 Tagen) @ Aramec

Inzwischen wurde die Zuständigkeit beim VG Halle auf die 2. Kammer übertragen, und die hat im März 2013 die Satzung für rechtmäßig erklärt. Gegen eines dieser Urteile wurde meines Wissens Berufung eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde. Die Aufforderung zur Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung ist zu befolgen, und die Stadt wird die Steuer von Dir fordern, solange obergerichtlich nichts Gegenteiliges entschieden wurde. Dann hießt es zahlen oder selber den Rechtsweg beschreiten (Widerspruch, Klage usw.). Ansatzpunkt wäre – neben der rechtswidrigen –Satzung – der vorwiegende Aufenthalt in Halle und die falsche melderechtliche Registrierung. Kann aber mehrfach ins Auge gehen.

Ein Umzug kam für mich ... nicht in Frage

Das ist melderechtlich völlig unerheblich.
So wie es klingt, hast Du Dich von Januar bis November 2013 vorwiegend in Halle aufgehalten und hättest demzufolge dort nicht mit Nebenwohnung sondern mit Hauptwohnung registriert werden müssen. Der Lebensmittelpunkt ist im Melderecht – von Ausnahmen abgesehen – ohne Bedeutung. Bei richtiger melderechtlicher Registrierung fiele in Halle keine ZWSt an (wohl aber in Dresden).

Einkommensteuerrechtlich kann die ZWSt als Werbungskosten in dem Jahr berücksichtigt, im dem sie gezahlt wird.

Aber wieso werden Verheirate hier wieder mal bevorzugt? Unverheiratete habe schließlich auch Beziehungen.

Es geht nicht um Beziehungen sondern um rechtliche Zustände. Und Verheiratete dürfen bei der ZWSt nicht bevorzugt werden. Die Steuer ist personenstandsneutral zu erheben, so verstehe zumindest ich das BVerfG.


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