Bemessungsgrundlage realitätsnahe

lupos, Freitag, 22.08.2014 (vor 3793 Tagen)

Die Stadt Goslar ermittelt die ZwSt auf der Basis Einheitswert * Teuerungsrate, so ergibt sich ein Wert der ca. um den Faktor 4 über den tatsächlichen Werten liegt. Die Stadt Goslar bestreitet nicht unsere Kalkulation, verweist darauf, dass keine entsprechenden Urteile vorliegen.
Frage:
o Gibt es eine generelle gesetzliche Vorgabe oder ein Urteil dazu, dass für eine Steuer eine realitätsnahe Bemessungsgrundlage verwendet werden muss?

Bemessungsgrundlage realitätsnahe

René ⌂ @, Freitag, 22.08.2014 (vor 3793 Tagen) @ lupos
bearbeitet von René, Freitag, 22.08.2014

Die Stadt Goslar ermittelt die ZwSt auf der Basis Einheitswert * Teuerungsrate, so ergibt sich ein Wert der ca. um den Faktor 4 über den tatsächlichen Werten liegt. Die Stadt Goslar bestreitet nicht unsere Kalkulation, verweist darauf, dass keine entsprechenden Urteile vorliegen.
Frage:
o Gibt es eine generelle gesetzliche Vorgabe oder ein Urteil dazu, dass für eine Steuer eine realitätsnahe Bemessungsgrundlage verwendet werden muss?

Ich kenne kein Urteil in Bezug auf ZWS. Grundsätzlich wird dieses Verfahren auch bei Grundsteuer und Grunderwerbssteuer verwendet.

Ansonsten würden mich die Werte mal interessieren, da ich bisher keine praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Einheitswerten hatte. Ein Faktor vier scheint mir sehr groß.

Bemessungsgrundlage realitätsnahe

Alfred @, Freitag, 22.08.2014 (vor 3793 Tagen) @ lupos

Rein formal: Laut Satzung geht die Stadt Goslar von der Jahresrohmiete aus (Stand 01.01.1964). Hochgerechnet auf 2014 komme ich dann durchaus auf das drei- bis vierfache dieses Wertes.

Diese Bemessungsgrundlage – indizierte Jahresrohmiete – ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt und gilt als annähernd realitätsnaher Maßstab.

Warum die Stadt Goslar behauptet, dass „keine entsprechenden Urteile“ vorliegen würde, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Bemessungsgrundlage realitätsnahe

Rebell @, Montag, 25.08.2014 (vor 3790 Tagen) @ Alfred

Rein formal: Laut Satzung geht die Stadt Goslar von der Jahresrohmiete aus (Stand 01.01.1964). Hochgerechnet auf 2014 komme ich dann durchaus auf das drei- bis vierfache dieses Wertes.

Diese Bemessungsgrundlage – indizierte Jahresrohmiete – ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt und gilt als annähernd realitätsnaher Maßstab.

Da diese Bemessungsgrundlage schon seit Jahren vom Verfassungsgericht gerügt ist und der Gesetzgeber längst aufgefordert worden ist , hier eine Änderung vorzunehmen steht seit fast einem Jahr eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes über eine entsprechende Beschwerde immer noch aus. Hätte das Bvfg- eine andere Meinung wäre die Beschwerde wohl längst abgewiesen und nicht angenommen worden!!
Daten aus dem Jahr 1964 und in ehemaligen DDR- Bundesländern stammen solche Grundlagen sogar noch aus der NS - Zeit!
Da es bei den Bundesländern allerdings noch keine Einigung gibt, denn die Vorstellungen zu einer Vereinheitlichung die Realitätsnähe gleichkommen solllte - da ist man noch ganz schön weit voneinander entfernt.

Nur Gerichte sind in der Lage Unfug abzustellen- die Politiker sind keinesfalls in der Lage- aber trotzdem werden diese immer wieder vom Volk eindeutig gewählt.
Nur das Raubrittertum und großer Neidkampagnen werden sogar von einem großen Teil der Bürger für gut geheißen- sogar von den Piraten - das bestätigen die Recherchen von Rene wieder eindeutig !

Die Münchner Piraten haben es erkannt, inzwischen hat man in Bayern eine Kehrtwende vollzogen , nachdem sogar CSU- Bürgermeister die Ungerechtigkeit der "Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze" trotz Zweitwohnungssteuererhebung von der "Übermachtpartei" über 10 Jahre verteidigt worden war- eine drohende "Ohrfeige" vom bayerischen Verfassungsgericht ist man inzwischen zuvorgekommen mit einem Beschluß, dass es ab 2015 keine Schlüsselzuweiungen für Nebenwohnsitze gäbe.
Auch der kpl. kommunale Finanzausgleich steht auf dem Prüfstand. Im Herbst wird dazu ein Gutachten vom FiFo Institut Köln als Grundlage dienlich sein - bisherige Misstände abzumildern. Auch die Bewertung der Finanzkraft einer Kommune wird wohl eine Änderung erfahren müssen, denn die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Beurteilung und Bemessung der Finanzkraft einer Gemeinde nicht berücksichtigt. Bisher behandelt wie Schwarzgeld!