Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)

Frank_Schmidt, Montag, 25.08.2014 (vor 3790 Tagen)

Liebes Team,

über eine kurze Antwort bzgl. der Zweitwohnsitzsteuer würde ich mich freuen. Zur Sachlage:

Ich arbeite 5 Tage pro Woche in HH und habe dort meinen Zweitwohnsitz angegeben. In HH lebe ich zur Untermiete in einem WG Zimmer. Mein Hauptwohnsitz ist in Hannover. Hier miete ich eine Wohnung sind Freunde, Familie (jedoch keine Ehe oder Lebenspartnerin) und komme Vereinstätigkeiten nach. Die Stadt Hamburg hat mir jetzt eine Aufforderung zum Nachkommen der Zweitwohnsitzsteuer geschickt.

Meine Fragen:
- Bin ich verpflichtet Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, obwohl ich in HH nur zur Untermiete wohne und nicht als Hauptmieter eingetragen bin?

- Bin ich dazu berechtigt die Vorzüge der doppelten Haushaltsführung in Anspruch zu nehmen, falls ich keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste?

- Kann ich für die Heimfahrten am Wochenende (nach Hannover) die 30 Cent Pendlerpauschale anrechnen lassen auch wenn das FA diesen Wohnsitz nachträglich nicht als Hauptwohnsitz anerkennt und wegen meiner Berufstätigkeit HH als Hauptwohnsitz definiert?

Besten Dank im Voraus,
Herzliche Grüße

Frank

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)

René ⌂ @, Montag, 25.08.2014 (vor 3790 Tagen) @ Frank_Schmidt

- Bin ich verpflichtet Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, obwohl ich in HH nur zur Untermiete wohne und nicht als Hauptmieter eingetragen bin?

Ob die Steuer entrichten musst, ist völlig unabhängig, ob Miete, Untermiete, Unteruntermiete oder Eigentum. So wie du den Tatbestand schilderst (Lebensmittelpunkt Hannover), bist du ZWS-pflichtig. Mitunter wäre aber bei 5-Tage-Woche zu prüfen, ob dieser nicht doch in Hamburg liegt.

- Bin ich dazu berechtigt die Vorzüge der doppelten Haushaltsführung in Anspruch zu nehmen, falls ich keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste?

Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung erfolgt unabhängig. Dort spielt das Melderecht keine Rolle. Wenn sie aber akzeptiert wird, ist auch die Steuer ein Aufwand, der absetzbar ist.

- Kann ich für die Heimfahrten am Wochenende (nach Hannover) die 30 Cent Pendlerpauschale anrechnen lassen auch wenn das FA diesen Wohnsitz nachträglich nicht als Hauptwohnsitz anerkennt und wegen meiner Berufstätigkeit HH als Hauptwohnsitz definiert?

Du meinst vermutlich nicht die Pendlerpauschale (=täglicher Arbeitsweg), sondern die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten. Hierzu kann ich nur sagen: die Wohnsitzfrage spielt dafür keine Rolle.

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)

Frank_Schmidt, Montag, 25.08.2014 (vor 3790 Tagen) @ René

Hallo Rene,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

"Mitunter wäre aber bei 5-Tage-Woche zu prüfen, ob dieser nicht doch in Hamburg liegt."

Heißt das, falls die Definition meines Lebensmittelpunktes in Hamburg liegen sollte, dass ich dann keine Zweitwohnsitzsteuer vice versa in Hannover entrichten müsste? ... ich aber trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen kann, wenn ich meinen Zweitwohnsitz und damit Freunde und Familie dort regelmäßig besuche?

Ist die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung Teil der doppelten Haushaltsführung oder kann diese "on top" unabhängig der Grenze von 1000€ geltend gemacht werden?

Hoffe die Fragen sind einigermaßen verständlich. ;)
Besten Dank und Grüße,
Frank

Zeitwohnungsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)

Alfred @, Dienstag, 26.08.2014 (vor 3789 Tagen) @ Frank_Schmidt

Wenn Du volljährig und ledig bist, ist berufsbedingt Dein vorwiegender Aufenthalt und damit Deine Hauptwohnung in Hamburg. Wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast ist in diesem Fall uninteressant.
Untermieter zählen in Hamburg keine Zwetwohnungsteuer. Ist in der Steuererklärung so vorhersehen.k