Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)
Hallo Rene,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
"Mitunter wäre aber bei 5-Tage-Woche zu prüfen, ob dieser nicht doch in Hamburg liegt."
Heißt das, falls die Definition meines Lebensmittelpunktes in Hamburg liegen sollte, dass ich dann keine Zweitwohnsitzsteuer vice versa in Hannover entrichten müsste? ... ich aber trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen kann, wenn ich meinen Zweitwohnsitz und damit Freunde und Familie dort regelmäßig besuche?
Ist die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung Teil der doppelten Haushaltsführung oder kann diese "on top" unabhängig der Grenze von 1000€ geltend gemacht werden?
Hoffe die Fragen sind einigermaßen verständlich. ;)
Besten Dank und Grüße,
Frank
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- Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale) -
Frank_Schmidt,
25.08.2014
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René,
25.08.2014
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- Zeitwohnungsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale) - Alfred, 26.08.2014
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René,
25.08.2014