Zweiwohnsitzsteuer

Christian @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6292 Tagen) @ t.act

Hallo Sarah,

1. Bleibt also bei „mehreren“ Wohnungen. Welche davon Haupt- und welche Nebenwohnung ist, da gilt das Melderecht. Die Frage habe ich schon beantwortet, Was finanziell günstiger ist, spielt im Melderecht keine Rolle. Der Wohnsitz übrigens auch nicht.

2. „Wohnen im Elternhaus“ bedeutet bei Dir, so nehme ich an, dass Du weder Miteigentümerin noch Untermieterin bei Deiner Mutter bist, die Wohnung also nicht innehast. In Göttingen hast Du als Mieterin das Zimmer oder die Wohnung inne. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hast Du damit keine Zweitwohnung.
Die Städte Göttingen und Erfurt sehen das allerdings anders. Die Satzungen beider Städte knüpfen an das Melderecht an und sind von daher mehr als dubios.

3. Da Erfurt zum Bezirk des Verwaltungsgerichts Weimar gehört und dieses Gericht sich nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts richtet, hast Du dort gute Chancen, keine Zweitwohnungsteuer zahlen zu müssen, wenn Du in Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet bist.
Falls die Stadtverwaltung Erfurt vernünftig ist, lässt sie von sich aus die Finger davon. Ob die Erfurter Stadtverwaltung allerdings vernünftig sein wird, wage ich zu bezweifeln, denn das Weimarer Urteil dürfte noch nicht rechtskräftig sein. Das würde dann für Dich bedeuten, dass Du bei Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten musst.

4. Berechnungsbasis für die ZWSt ist in beiden Städten die „Jahreskaltmiete“, davon werden 8% in Göttingen und 16% in Erfurt als Jahressteuer fällig. Nach der Erfurter Satzung könnte es durchaus sein, dass die dortige Stadtverwaltung so „unvernünftig“ ist, dass sie die ganze Wohnung berechnet.

Noch Fragen

Gruß


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