Einzug bei der Freundin... welche Kaltmiete wird angesetzt?

dakopfnicka, Mittwoch, 10.09.2014 (vor 3774 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich plane, bald zu meiner Freundin nach Essen zu ziehen, das läge auch näher an meiner Arbeitsstelle (Düsseldorf :-P ).
Meine Freundin hat Ihren Haupt- / Erstwohnsitz in Essen gemeldet.
Die Stadt Essen veranschlagt 10% Steuer von der Netto-Kaltmiete, nun die Frage: angenommen, die Miete betrage 500 EUR, welcher Betrag wird für die Steuer zugrunde gelegt? 250 EUR (da jeder die Hälfte zahlt)oder muss ich die 500 komplett versteuern?
Habe bis dato keine Info finden können....
Danke vorab für Eure Hilfe! ;-)

Einzug bei der Freundin... welche Kaltmiete wird angesetzt?

Alfred @, Donnerstag, 11.09.2014 (vor 3772 Tagen) @ dakopfnicka

Wenn Du zu Deiner Freundin nach Essen ziehst und von dort regelmäßig zur Arbeit fährst sowie die Wochenenden dort verbringt, dürfte dort Dein vorwiegender Aufenthalt sein. Folge: Du bist melderechtlich dort mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung zu registrieren und die Frage nach der Zweitwohnungsteuer stellt sich nicht.

Einzug bei der Freundin... welche Kaltmiete wird angesetzt?

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3761 Tagen) @ dakopfnicka

Ergänzend zu Alfred: Wäre Essen deine Nebenwohnung, hättest du nur die Wohnung hältig inne, sprich: die 250 Euro (sofern du von Kaltmiete sprichst) wären dann relevant. (Wenn ihr die Wohnung zimmerweise aufteilt, könnte ggf. auch der Wohnungsanteil bzw. Mietanteil herangezogen werden.)