Einzug bei der Freundin... welche Kaltmiete wird angesetzt?

Alfred @, Donnerstag, 11.09.2014 (vor 3773 Tagen) @ dakopfnicka

Wenn Du zu Deiner Freundin nach Essen ziehst und von dort regelmäßig zur Arbeit fährst sowie die Wochenenden dort verbringt, dürfte dort Dein vorwiegender Aufenthalt sein. Folge: Du bist melderechtlich dort mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung zu registrieren und die Frage nach der Zweitwohnungsteuer stellt sich nicht.


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