ZwSt für Einliegerwohnung im Rohbau?

Rezzo, Sonntag, 14.09.2014 (vor 3770 Tagen)

Hallo,

wo ist denn geregelt, ab welcher Ausbaustufe eine Wohnung
als bewohnbar gilt, bzw. ab welcher Ausbaustufe eine ZwSt zu bezahlen ist?

In der ZwSt-Satzung der betreffenden Gemeinde habe ich dazu keine Angaben gefunden.

Hintergrund meiner Frage:

Wir sind gerade am Bauen eines Ferienhauses in SH.
Das EG ist demnächst fertig.
Das DG (Einliegerwohnung) wollen wir vorläufig im Rohbau belassen. D.h. Keine Türen, kein Bad, keine Küche ....

Wie wird das in Bezug auf die ZwSt behandelt?
Kann man davon ausgehen, daß im DG die Voraussetzungen für eine Wohnung
noch nicht gegeben sind und wir deshalb nur für das EG löhnen müssen?

Oder ist dieser halbfertige Zustand rechtlich sowieso nicht zulässig?

(Das Ferienhaus steht in einem "normalen" Wohngebiet und soll vorläufig auch nicht vermietet werden)

MfG.
Rezzo


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