Zweitwohnsitzsteuer Hannover

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3555 Tagen) @ shakodemo

In 08/2014 habe ich mich dann auch offiziell rückwirkend zum 03/2014 in Hannover gemeldet.

Nach § 17 Abs. 1 NMG besteht keine Meldepflicht, wenn Nebenwohnung maximal sechs Monate gehalten wird. In Erklärungen solltest du immer angeben, dass du mit dem Einzug beabsichtigt hattest, ledliglich da sechs Monate zu wohnen. Erst ab dem Zeitpunkt, wo deutlich wurde, dass du auch darüber hinaus dort wohnen wirst, hast du dich angemeldet.

Fahre aber immer noch sehr oft zu meinen Eltern, weil sich dort auch mein ganzer Freundeskreis befindet.

In deiner geschildersten Konstellation klingt es nicht danach, dass du 180 Tage im Jahr in Hamburg bist.

Jetzt muss ich ein Formular zur Zweitwohnsitzsteuer ausfüllen. Nun steht dort folgendes:
Ich bin Untermieter/in
- eines Zimmers mit Küchen- und Badmitbenutzung.
- der gesamten Wohnung
Monatl. Nettokaltmiete des Zimmers/der Wohnung________

Genau genommen trifft wohl dein Umstand nicht zu, da ihr beide die gesamte Wohnung benutzt. Im Zweifel das Steueramt nachfragen.

Was muss ich genau ankreuzen? Meine Freundin ist die alleinige Mieterin ggü. dem Vermieter. Ich stehe gar nicht im Mietvertrag.

Das spielt keine Rolle. Es wäre ggf. sinnvoller zu erklären, dass ihr gemeinsam diese Wohnung bezahlt (ggf. legt ihr dafür noch einen Untermietvertrag an). Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Kommune eine ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht.

Danach kommt auch die Aufteilung der Wohnfläche. Ich habe aber keine individell genutzte Wohnfläche.

Gesamte Wohnung, die von 2 Personen genutzt wird.

Da ich Student bin, kann ich mich doch von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, oder?

Nein.


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