Zweitwohnungssteuerbescheid 2011ff

dirk 74 @, Dienstag, 30.09.2014 (vor 3663 Tagen)

Hallo zusammen,
hab heute eine Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Leipzig erhalten. Inhaltlich ist nicht zu entnehmen, warum die Stadt meint nunmehr zur Erhebung berechtigt zu sein. Im Zuge der Abgabe der StE 2011 und 2012 hatte ich den Damen und Herren bereits erläutert, dass kein Fall einer Zweitwohnung vorliegt (Zimmer im Haus bei Eltern) und eine Differenzierung nach Studenten/Nichtstudenten wie sie wohl von der Stadt angedacht ist, mangels Satzungsgrundlage ein rechtswidriges Erhebungsdefizit darstellen würde. Ferner hat die Stadt selbst in 2013 festgestellt, dass die Wohnung in Leipzig melderechtlich schon immer Hauptwohnsitz war (daher dann auch "zwangsweise" Hauptwohnsitz).

Hat vielleicht noch jemand Post von der Stadt bekommen. Werde in jedem Fall nach Widerspruch auch klagen.

Gruß Dirk


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