Zweitwohnungssteuer für Studenten
Mein Sohn studiert in Weimar, nun wollen/sollen wir uns rückwirkend entscheiden, ob dort sein Haupt- oder Z.-wohnsitz sein soll. Er müßte rückwirkend ca. 300,- € Steuern zahlen. Bei Hauptwohnsitz dort fallen
bei mir als Mutter Steuerfreibeträge weg, Versicherungen, z. Bsp. private Haftpflicht müsste abgeschlossen werden usw.....Hat jemand Erfahrung, was sich vorerst günstiger gestaltet? Mein Steuerbüro eiert auch nur herum!!!
Wer hat eine ähnliche Situation und kann Rat geben??? Danke Euch
Haupt- oder Nebenwohnung
Da besteht keine Entscheidungsfreiheut. Auf der Startseite im Menü mal unter Hauptwohnung nachlesen.
Zweitwohnungssteuer für Studenten
Wer hat eine ähnliche Situation und kann Rat geben??? Danke Euch
Wer regiert in Weimar?
Mein Beitrag ändert zwar nichts an Ihrer momentanen Situation. Trotzdem erlaube ich mir Sie auf meinen Beitrag vom 03.10.2014 hin zu weisen (s. .bayerische Kommunalvertreter stärkste Abzocker ?)
Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern in der die Menschen auch mit Fragebögen überhäuft wurden und in die Selbstbestimmung eingriffen. Die damaligen Betroffenen machten sich aber den Spruch zu eigen, der da lautete:
Zitat: ”Hast Du im Leben noch nicht gelogen, warte ab es kommt ein Fragebogen!”
Zweitwohnungssteuer für Studenten
Mein Sohn studiert in Weimar, nun wollen/sollen wir uns rückwirkend entscheiden, ob dort sein Haupt- oder Z.-wohnsitz sein soll. Er müßte rückwirkend ca. 300,- € Steuern zahlen. Bei Hauptwohnsitz dort fallen
bei mir als Mutter Steuerfreibeträge weg, Versicherungen, z. Bsp. private Haftpflicht müsste abgeschlossen werden usw.....Hat jemand Erfahrung, was sich vorerst günstiger gestaltet? Mein Steuerbüro eiert auch nur herum!!!
Studenten haben i.d.R. ihren Lebensmittelpunkt am Studienort, so dass da der Hauptwohnsitz liegt. Bei der Wohnung bei den Eltern ist man da i.d.R. nur besuchsweise, so dass da mitunter gar kein Wohnsitz nötig ist.
Was die Aspekte in Folge der Ummeldung zu beachten ist, siehe Ummeldung.
Zweitwohnungsteuer für Studenten
Lebensmittelschwerpunkt???
Ein bisschen mehr Respekt vor der deutschen Sprache wäre wünschenswert – auch wenn deutsche Gerichte (1 Gericht?) und Verwaltungen sie vergewaltigen.
Wohnsitz?
Wäre hier „gewöhnlicher Aufenthalt“ nicht angebrachter als „Wohnsitz“? Welcher Student lässt sich denn am Studienort nieder?
Bei der Wohnung bei den Eltern ist man da i.d.R. nur besuchsweise, ...
Ist das empirisch belegt(belegbar) oder nur eine subjektive Annahme?
Zweitwohnungsteuer für Studenten
Danke für den Typus. Korrigiert!
Bei der Wohnung bei den Eltern ist man da i.d.R. nur besuchsweise, ...
Ist das empirisch belegt(belegbar) oder nur eine subjektive Annahme?
Emprisch sicher nicht! Ich kenne viele Studenten, in von zwei mal im Jahr bis einmal im Monat die Eltern besuchen. Nur sehr wenige die sehr intensiv pendeln...
Zweitwohnungsteuer für Studenten
Danke für den Typus. Korrigiert!
Dadurch steht mein Tipp ja ziemlich dumm da.
Wie korrigiert man eigentlich einen Eintrag, wenn die Bearbeitungszeit schon abgelaufen ist?
Studenten haben i.d.R. ihren Lebensmittelpunkt am Studienort ...
soll also bedeuten „Ich kenne viele Studenten, ... von zwei mal im Jahr bis einmal im Monat die Eltern besuchen“
Zusätzlich ist festzustellen:
von zwei mal im Jahr bis einmal im Monat die Eltern besuchen
Damit dürfte der überwiegende Aufenthalt feststehen, und es liegt auch ein (1) starkes Indiz für den Lebensmittelpunt vor. Mehr aber auch nicht. Aus dieser Kenntnis heraus lässt sich noch nicht einmal behaupten, dass diese Studenten aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind oder ihren Wohnsitz am Studienort haben. Die melderechtliche Wohnung am Studienort lässt sich nicht ohne weiteres mit einem Wohnsitz gleichsetzen.