Zweitwohnsitzsteuer bei SGB II Bezug?

Louis1965, Donnerstag, 09.10.2014 (vor 3745 Tagen)

Hallo,

folgendes Problem und ich hoffe, dass jemand helfen bzw. einen Rat geben kann.

Mein Sohn befindet sich momentan in einer Ausbildung, die in vollem Umfang durch das Jobcenter bezahlt wird. Die Ausbildung findet in Mülheim a.d.R. statt, der Erstwohnsitz ist Lünen. In Vereinbarung mit dem Jobcenter bezog mein Sohn eine Wohnung in Mülheim, die ebenfalls durch das Jobcenter bezahlt wird. Die Stadt Mülheim erhebt nunmehr die Zweitwohnsitzsteuer auf ebendiese Wohnung. Statt Ausbildungsgehalt erhält mein Sohn Leistungen nach SGB II in Höhe von 391,00 Euro. Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, dass die Zweitwohnsitzsteuer auch bei Bezug von SGB II eingezogen werden kann? Dies würde eine erhebliche finanzielle Belastung für meinen Sohn bedeuten, da er sich von diesem Geld auch zum Teil die Arbeitsmaterialien finanzieren muss. Vielen Dank schon einmal im Voraus und vielleicht weiß jemand Rat.

Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug?

Alfred @, Donnerstag, 09.10.2014 (vor 3745 Tagen) @ Louis1965

3 Fragen:
Ist der Sohn volljährig?
Hält er sich wegen der Ausbildung an 5 Tagen die Woche in Mülheim auf?
Bezahlt das Job-Center die Wohnung auch dann noch, wenn der Sohn die Ausbildung abbricht?

SGB II-Bezug schützt vor ZWSt nicht.

Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug?

Louis1965, Donnerstag, 09.10.2014 (vor 3745 Tagen) @ Alfred

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Mein Sohn ist volljährig und hält sich an 5 Tagen in der Woche in Mülheim auf. Lt. Bescheid des Jobcenter wird die Wohnung nur während der Ausbildung bezahlt. Bei Abbruch zahlt Jobcenter nicht, was ja auch verständlich ist. Die Frage ist aber doch, ob Leistungen nach SGB II für die Zahlung der Zweitwohnsteuer grundsätzlich herangezogen werden dürfen. Bei meinem Sohn wären dies mtl. 33,00 €, die an Zweitwohnsteuer zu entrichten wären. Überdies ist die Zahlung der Zweitwohnsteuer auch damit nicht in Einklang zu bringen, dass jemand, der ein volles Gehalt bezieht, welches normalerweise ja deutlich über dem der Leistungen nach SGB II liegt, die gleiche Zweitwohnsteuer abzuführen hat, wie ein Bezieher von SGB II Leistungen. Die Ausbildung, die mein Sohn macht, kann nur in Mülheim durchgeführt werden, da es sich um eine spezielle Ausbildung im Bereich Werkstoffprüfung handelt, die nur durch bestimmte Institutionen durchgeführt wird.

Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug?

Alfred @, Donnerstag, 09.10.2014 (vor 3745 Tagen) @ Louis1965

Die Frage, ob Leistungen nach SGB II für die Zahlung der Zweitwohnsteuer grundsätzlich herangezogen werden dürfen, stellt sich so nicht und hilft auch nicht weiter. Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer, die von jedem zu entrichten ist, der den Steuertatbestand erfüllt. Als Beispiel hier die Mineralölsteuer (eine Verbrauchsteuer): Jeder der tankt zahlt Mineralölsteuer, weder die Person, noch das Einkommen/die Vermögensverhältnisse, noch der Grund spielen eine Rolle. Von wem das Geld kommt, ist auch egal (selbst wenn es aus kriminellen Handlungen stammt).

Wenn es schon einen Steuerbescheid gibt (wenn ja, von wann und was steht in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?), hilft nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht weiter.

So wie es klingt, ist der Sohn in Mülheim mit Nebenwohnung falsch registriert. Er hat dort seine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung.