Vielen Dank für die schnelle Antwort Sie bestätigen meine Vorstellung. Die Ferienwohnung war auf der Insel Sylt, der Makler auch, und wir haben darauf die Wohnung tatsächlich nicht mehr betreten. Die persönlichen Sachen haben wir bei Maklerübergabe ausgeräumt, und er hatte die Schlüssel, auch wegen der Besichtigungen. Möbel waren schon drin, da wir auch mobliert vermieten bzw. verkaufen wollten. Der Käufer hat die Möbel auch bis auf einen Schrank übernommen, sodaß wir den dann zu Übergabe noch abtransportieren mußten.
Wir wohnen ca. 500 km entfernt, und haben in diesem Zeitraum auch den Urlaub an anderen Orten verbracht, was auch belegbar ist.
Vor einer gerichtliche Klärung habe ich selbstverständlich keinerlei Hemmungen. Der Streitwert ist klein, und eine Rechtsschutz gebts auch!
Gibt es denn Erfahrungen mit den Behörden auf Sylt wg. ZwSt?