ZwSt ab Übergabe an Makler noch fällig?
Kann man sich herrlich darüber streiten und hängt vor allen Dingen von den Modalitäten der Übergabe an den Makler und ggf. von der Hartleibigkeit der steuererhebenden Kommune ab.
Wenn die Wohnung leergeräumt war und der Makler alle Schlüssel erhalten hat, so dass eine Eigennutzung tatsächlich nicht mehr möglich war und auch von einem Vorhalten für den persönlichen Bedarf nicht die Rede sei kann, wird man sich auf jeden Fall erfolgreich (schlimmstenfalls vor Gericht) gegen die ZWSt wehren können. Wenn die Kommune von sich aus einlenkt - um so besser.
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- ZwSt ab Übergabe an Makler noch fällig? -
stw,
09.11.2014
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Alfred,
09.11.2014
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