ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Liebe "Freunde" der ZWS,
im Ostseebad Rerik besitze ich seit Jahren eine Wohnung, die ich ausschließlich selbst als Ferienwhg nutze. Bin dort mit Nebenwohnsitz gemeldet. Vom Erwerb an zahle ich vierteljährlich ZWS. Mit Schreiben vom 3.11.2014 informiert das zuständige Amt über die Satzungsänderung der Zweitwohungssteuer in Rerik. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass die bisherige degressive Staffelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Abs.1 GG verstößt. Nun soll ich doch gleich mal in Zweiwochenfrist eine neue Erklärung zur Erhebung der ZWS ausfüllen. Praktischerweise berechnet man die Steuerhöhe gleich selbst. Als hätte ich es geahnt, der neue ZWS-Betrag liegt 75% über dem bisherigen (20% Steuersatz). Und weil´s noch nicht genug ist, ist die neue Satzung am 20.10.2014 ausgefertigt und soll rückwirkend ab 01.01.2014 gelten.
Nun wurde mir der alte Betrag für die ersten 3.Quartale 2014 ja schon abgebucht. Ich habe mal gehört, dass belastende Änderungen von Bescheiden nur für die Zukunft gelten dürfen, da es ja sowas wie Vertrauensschutz gibt? Weis jemand ob ein Widerspruch gegen den kommenden Forderungsbescheid bezüglich der Rückwirkung Erfolg haben kann? Bisher hat das Amt alle meine Widersprüche teils ohne Begründung abgeschmettert. Beim letzten Widerspruch gegen den gleichzeitigen Jahreskurbeitrag gab es sogar ne sachliche Begründung und dafür auch Bearbeitungsgebühren. Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.
ZWSt-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Nun wurde mir der alte Betrag für die ersten 3.Quartale 2014 ja schon abgebucht. Ich habe mal gehört, dass belastende Änderungen von Bescheiden nur für die Zukunft gelten dürfen, da es ja sowas wie Vertrauensschutz gibt?
Grundsätzlich richtig. Zu entscheiden ist, ob ein schutzwürdiges Vertrauen bestand.
Bisher hat das Amt alle meine Widersprüche teils ohne Begründung abgeschmettert.
Ein ablehnender Widerspruchsbescheid ist zu begründen (§ 73 VerwGO).
Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.
Wer in einem Rechtstreit von vorneherein auf eine Klage verzichten will, entwaffnet sich selbst. Bei einer Bagatellsteuer mag das verständlich sein. Dann sollte man m.E. aber auch, obwohl zulässig, keinen Widerspruch einlegen.
ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.
Hat schon jemand überlegt, weshalb man denn von der Gemeinde Rerik die Zweitwohnungssteuer drastisch und auch noch rückwirkend erhöht hat?
bitte mal überlegen ob es Zusammenhänge geben könnte:
Freie Ferienwohnung, aber keine Gäste: Ein Gerichtsurteil sorgt in Rerik für Ungemach.
Die Terrassen vor den Häusern sind verwaist, die Jalousien heruntergefahren, die Parkplätze leer. Traurig führt Kerstin Böttcher ihre Ferienwohnung in Rerik (Landkreis Rostock) vor, die sie seit Beginn der Saison nicht mehr vermieten konnte: "Es sind zwei separate Schlafzimmer, ein Wohnzimmer oder: eine Wohnküche, auch sehr schön mit einer kleinen Terrasse. Einfach ideal für eine Familie, die hier entspannen will und wirklich Urlaub am Meer machen möchte."
Ein Urteil mit Folgen
Doch ein Nachbarschaftsstreit, der bis zum Oberverwaltungsgericht führte, macht ihr und anderen Ferienwohnungseigentümern in Mecklenburg-Vorpommern das Leben schwer. Die Richter haben entschieden, dass in reinen Wohnvierteln keine Zimmer und Appartments mehr an Feriengäste vermietet werden dürfen. Nach dem Urteil haben die Landratsämter umgehend reagiert, klagt Böttcher: "Durch den Landkreis wurden Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Das heißt, dass wir diese Wohnungen nicht mehr vermieten dürfen. In Wohngebieten darf keine Ferienvermietung mehr erfolgen."
Wenn also Zweitwohnungen neben den Ferienwohnungen platziert sind, dazu auch noch Gerichtsentscheidungen erfolgten - wer kann behaupten es gäbe keinen Zusammenhang ??
ZWS-Erhöhung rückwirkend -update
3 Monate nach der Neuerfassung/Selbstauskunft wegen der Satzungsänderung erhielt ich nun den neuen Steuerbescheid. Es bleibt bei der 75%-Steigerung (in meinem Fall). Aber: Der erhöhte Beitrag soll nicht wie in der Satzung festgeschrieben ab 01.01.2014 sondern erst ab 01.01.2015 eingezogen werden. Ist´s ein Irrtum vom Amt oder will man die Zweitwohnungsinhaberausquetschung doch nicht auf die Spitze treiben? Von einer diesbezüglichen Korrektur der Satzung ist mir nichts bekannt.
Stinksauer auf die Stadt Rerik bleibe ich trotzdem!
ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.
lieber Conradi, solche Eigentümer sind von den Kommunen sehr erwünscht, es besteht eben immer die Möglichkeit die Steuern so nach oben zu erhöhen, der Widerstand ist und bleibt im Nebel stecken, es sind die allermeisten Betroffenen, man kritisiert schürt etwas gehässsige Bemerkungen - aber man bezahlt.
Genau das ist das Wichtigste für die Politiker und die Kommunen.
Wenn alle es so gestalten wird sich auch nichts ändern.
"Ich will nicht klagen" bleibt die Devise!
ZWS-Erhöhung rückwirkend -update
Danke. Das deckt mein Rechtsverständnis. Die Kommune kann natürlich rückwirkend die Satzung auch ändern. Nur du wurdest schon veranlagt und dein Bescheid ist anscheinend rechtskräftig. Also kann auch die Kommune nicht mehr rütteln. Die neue Satzung würde für all jene treffen, die sich bspw. nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und im Nachgang veranlagt werden. Für das kommende Jahr greift dann auch die neue Satzung für dich.
ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Du vermischst hier zwei Probleme und gehst auf das eigentliche Problem nicht ein.
Die Debatte um die Bebauungspläne hatten wir schon zur Genüge geführt. Aber, in der Hoffnung dass es hängen bleibt: Frau B. darf ihre Wohnung nicht mehr an Feriengäste vermieten. Aller Voraussicht nach durfte sie das noch nie. Neu ist nur, dass es ein Gericht noch einmal unmissverständlich klar gestellt hat. Frau B. kann, so wie bisher auch, ihre nicht selbst benötigte Wohnung vermieten. Das geht auch möbiliert. Nur eben als Wohnung im Sinne des Mietrechts. Ich verstehe natürlich die Sorge: die Marge ist nicht so üppig.
Wenn sie die Wohnung nicht vermietet und selbst innehat, muss sie ZWS zahlen.
Ob nun die Kommune die Klarstellung des Gerichtes nutzte, die ohnehin durch das Degressionsurteil neu festzulegende ZWS mit einer Erhöhung zu verbinden, ist Spekulation. Möglich.