Zwst- Reform in Eutin - richtungsweisend?

Rebell @, Montag, 10.11.2014 (vor 3713 Tagen)

Die Regeln, nach denen Eigentümer die 2007 in Eutin eingeführte Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, sollen in einem Punkt geändert werden. Demnach soll die Steuerpflicht für Zweitwohnungen in dem Haus entfallen, in denen der Eigentümer selbst wohnt.
Caroline Busse (SPD) argumentierte, dass oft solche Wohnungen nicht vermietet, sondern nur für Besuch oder Pflegefälle aus der eigenen Familie genutzt würden. Diese Verwertung dürfe nicht mit einer Strafsteuer belegt werden.
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/reform-der-zweitwohnungssteuer-id81513...

Wenn nicht richtungsweisend- auf alle Fälle bereit zu einem Denkanstoß bei der SPD ?????????????

Zwst- Reform in Eutin - richtungsweisend?

René ⌂ @, Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3711 Tagen) @ Rebell

Neu ist die Idee nicht. Es gibt schon einige Kommunen, die eine Befreiung bei Haupt- und Nebenwohnung im selben Gebäude vorsehen.

Mich überzeugt die Begründung absolut nicht. Das Vorhalten von Wohnungen für eventuell eintretende Pflegefälle ist obsolet, da es für diese Fälle die Eigenbedarfskündigung gibt. Wer in der der komfortablen Situation ist, Wohnungen für möglichen Besuch vorzuhalten, dem wird diese Steuer mit Sicherheit nicht jucken. Mir ist aber auch klar, dass aus zwei Wohnungen mit wenigen baulichen Maßnahmen auch schnell eine gemacht werden kann...