Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS? Fortsetzung

Himbim13 @, Sonntag, 16.11.2014 (vor 3688 Tagen)

Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
René ⌂ @, 12.11.2014, 00:28 (vor 5 Tagen) @ Gustav

“Ich weiß, du kannst dir das nicht vorstellen. Aber viele dieser kommunalen Betriebe würden sich selbstständig kaum tragen. Eine Schwimmhalle vielleicht, klassische Konzerte schon sehr selten, eine Bibliothek nie.”

Gehört es zu den Pflichtaufgaben der Kommune im eigenen Wirkungsbereich Konzerte zu veranstalten, Bibliotheken zu unterhalten, um nur einige Punkte anzuführen? Nein! Wenn man eine Reise auf die Malidiven nicht bezahlen kann, kann diese nicht angetreten werden und man muss darauf verzichten. So war das einmal früher. Will man das trotzdem tun kann man einen Kredit aufnehmen und die Kosten in die Benutzungsgebühr einbeziehen. Eine Benutzungsgebühr die eben dann von den Benutzer/n zu tragen ist. Im übrigen wieso sollen Dritte ein, hauptsächlich für Ortsansässige gedachtes Geschehen bezahlen, wenn diese/r es gar nicht in Anspruch nehmen kann oder will. Warum ist für die Vorhaltung eines Friedhofes, einer KiTa zu zahlen, wenn weder Klein-, bzw. schulpflichtige Kinder vorhanden sind und eine Seebestattung beabsichtigt ist. Und wenn Gegenteiliges eintritt ohnehin Gebühren bezahlt werden müssen?

Alleine an diesen Beispielen zeigt es sich doch und gerade bei den Zweitwohnungssteuer erhebenden Kommunen, dass es sich gar nicht um die Sicherung von erforderlichen Vorhaltungen handelt, sondern
alleine um eine lenkende Einschränkung grundgesetzlich garantierter Freiheiten des Individuums.
Also quasi eine mehr oder weniger Linke sozialistische Art einer Enteignung durch eine Exekutive, die andererseits, in bürgerlich verdummender Art, populistisch der legislativen Auffassung , von notwendiger Bildung, Flexibilität bei der Arbeitsplatzsuche und zusätzlicher Altervorsorge vor gibt.
Dass diese Abgabe in der Masse und ins besondere eine kommunalpolitisch entmündigte Bürgergruppe betrifft, übertrifft in ihrer Raffinesse und perfiden Art die Vorgehensweise vergangener Staatssysteme.


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