CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Rebell @, Dienstag, 02.12.2014 (vor 4037 Tagen)

Oberallgäu
(Bildquelle: AllgäuHIT)

Oberallgäu - Wertach
Donnerstag, 27. November 2014
Weniger Geld für Allgäuer Tourismusgemeinden
Zuschuss bis 2019 vollständig weg
Völlig überraschend wird bereits ab dem Jahr 2015 das Finanzausgleichsgesetz geändert. Dies trifft gerade die Tourismusgemeinden, wie bei uns im Allgäu, die einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen haben, sehr hart, denn sie werden oft viel weniger Geld vom Staat bekommen und somit noch weiter im finanziellen Gestaltungsspielraum eingeschränkt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Anrechnung der Nebenwohnsitze bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung bereits ab 2015 pro Jahr um 20 % reduziert wird und damit ab 2019 wegfällt. Bisher sind die Kommunen davon ausgegangen, dass es eine längere Übergangslösung bzw. eine Ausgleichszahlung dafür gibt.
MdL Dr. Leopold Herz und sein Landtagskollege Bernhard Pohl, der dem Haushaltsausschuss angehört, kritisieren dies scharf. Sie sind der Meinung, dass man den höchst problematischen Zensus des Jahres 2011 nicht als Rechtfertigung dafür hernehmen kann, dass man nun Folgefehler begehe. Es ist nicht gerechtfertigt, die Nebenwohnsitze auszuklammern, da dies insbesondere Fremdenverkehrsgemeinden benachteiligt, so MdL Dr. Herz. Die Zweitwohnungssteuer ist nur eine unvollkommene Kompensation, zumal sie bisher nicht in allen Kommunen erhoben wird.
Zur Begründung der Änderung wird herangezogen, dass seit dem Jahr 1987 die Nebenwohnsitze nicht mehr ermittelt wurden und hier erhebliche Ungenauigkeiten zu befürchten sind. Gerade bei Nebenwohnsitzen passierten sehr häufig Fehler und Nachlässigkeiten bei der An- bzw. Abmeldung. Das Zahlenmaterial gebe daher nicht die Realität wieder und sei aus Gründen der Steuergerechtigkeit als Bemessungsgrundlage nicht mehr geeignet.
Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist im Einzelfall sicher schwierig, da der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei manchen Personen nicht zweifelfrei feststeht. MdL Dr. Herz befürchtet, dass es zukünftig einen Wettlauf geben wird zwischen den Kommunen, gerade bei Studentenstädten. Sie werden versuchen, sämtliche Studenten zur Aufnahme eines Erstwohnsitzes zu zwingen. Sollte die Heimatgemeinde dann eine Zweitwohnungssteuer erheben, riskiert sie, dass sich der Student in seiner Heimatgemeinde abmeldet. Die Studentenstadt wiederum wird die Zweitwohnungssteuer auf jeden Fall verlangen, um den Studenten dazu zu zwingen, dass er dort seinen Erstwohnsitz anmeldet, um sich insgesamt eine Zweitwohnungssteuer zu ersparen. Das bedeutet, eine Verlagerung in die entsprechenden Zentren und eine starke finanzielle Verschlechterung für die Kommunen im ländlichen Raum!
Im Haushaltsausschuss ist die Änderung bereits beraten worden. Für das Modell der Abschmelzung der Nebenwohnung hat die CSU gestimmt, die FREIEN WÄHLER waren dagegen, SPD und Grüne haben sich enthalten. MdL Dr. Leopold Herz und MdL Bernhard Pohl, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER lehnen diese Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab und fordern für die betreffenden Kommunen die dadurch starke finanzielle Einbußen haben werden, eine Ausgleichszahlung.

CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Alfred @, Mittwoch, 03.12.2014 (vor 4036 Tagen) @ Rebell

Ich gehe mal davon aus, dass MdL Dr. Leopold Herz das so gesagt hat, denn der Artikel findet sich ohne Kommentierung auch auf seiner Homepage.

So ganz ohne Kommentar sollte man das aber nicht durchgehen lassen.

Dabei kann ich es mir nicht verkneifen, das unnötige Wohnsitzgeschwurbel zu beanstanden. Wohnsitz ist bei der ZWSt schlicht ein falscher Begriff, der schon in der Vergangenheit zu folgenschweren Irrtümern geführt hat.

Zu dem Vorbringen im Einzelnen:

Die Zweitwohnungssteuer ist nur eine unvollkommene Kompensation, zumal sie bisher nicht in allen Kommunen erhoben wird.

Hier werden Ursache und Wirkung verdreht. Die Einbeziehung der Einwohner mit Nebenwohnung in den kommunalen Finanzausgleich war eine Kompensation der durch das Verbot der ZWSt entgangenen Einnahmen. Die Herausnahme der Einwohner mit Nebenwohnung aus dem kommunalen Finanzausgleich ist, wenn auch verspätet, eine logische Konsequenz der Aufhebung dieses Verbots. Die Forderung nach Ausgleichszahlungen ist von daher illegitim.

Gerade bei Nebenwohnsitzen passierten sehr häufig Fehler und Nachlässigkeiten bei der An- bzw. Abmeldung.

Richtig und ehrlicher wäre hier wohl, von Fehlern und Nachlässigkeiten bei der melderechtlichen Registrierung zu sprechen. Welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist, bestimmt immer noch die Meldebehörde.

Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist im Einzelfall sicher schwierig, da der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei manchen Personen nicht zweifelfrei feststeht.

Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnung folgt in erster Linie den Kriterien des rein zeitlich vorwiegenden Aufenthalts, des Familienstandes und ggf. des Alters des Einwohners. Der „Schwerpunkt der Lebensverhältnisse“ greift nur in Ausnahmefällen.

MdL Dr. Herz befürchtet, dass es zukünftig einen Wettlauf geben wird zwischen den Kommunen, gerade bei Studentenstädten. Sie werden versuchen, sämtliche Studenten zur Aufnahme eines Erstwohnsitzes zu zwingen. Sollte die Heimatgemeinde dann eine Zweitwohnungssteuer erheben, riskiert sie, dass sich der Student in seiner Heimatgemeinde abmeldet. Die Studentenstadt wiederum wird die Zweitwohnungssteuer auf jeden Fall verlangen, um den Studenten dazu zu zwingen, dass er dort seinen Erstwohnsitz anmeldet, um sich insgesamt eine Zweitwohnungssteuer zu ersparen.

Der befürchtete „Wettlauf der Kommunen“ ist kein „zukünftiger“, sondern seit Einführung der ZWSt auch in Bayern längst Realität. So lange das Melderecht dabei beachtet wird, wäre das nicht einmal zu beanstanden, aber leider ist das Gegenteil der Fall.
Es ist allerdings ein Irrtum, anzunehmen, dass ein Student in seiner Heimatgemeinde regelmäßig zur ZWSt herangezogen werden könnte. Zum einen, weil davon auszugehen ist, dass Studenten ihre Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung haben und deswegen nicht als Inhaber einer Zweitwohnung anzusehen sind, zum anderen dürften sie regelmäßig unter die bayer. Armutsgrenze fallen.

CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Rebell @, Mittwoch, 03.12.2014 (vor 4036 Tagen) @ Alfred

Es ist allerdings ein Irrtum, anzunehmen, dass ein Student in seiner Heimatgemeinde regelmäßig zur ZWSt herangezogen werden könnte. Zum einen, weil davon auszugehen ist, dass Studenten ihre Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung haben und deswegen nicht als Inhaber einer Zweitwohnung anzusehen sind, zum anderen dürften sie regelmäßig unter die bayer. Armutsgrenze fallen.

ja auch da hapert es gewaltig in ganz Bayern, denn die Kommunalverbände (mafiose Strukturen nicht auszuschließen) haben den Kommunen empfohlen die Geringverdienerregelung nicht in die Satzung aufzunehmen, es genüge schon die öffentlichen Bekanntmachungen.
Folge dessen wissen viele betroffene Bürger und auch Studenten nichts und auch der vom Freistaat festgesetzte Antragszeitpunkt ist ebenfalls eine hinterlistige "Schlitzohrigkeit."

Eine Marktgemeinde hat es sich jüngst geleistet einem 79 jährigen Rentner für eine angemietete Zweitwohnung rückwirkend auf 4 Jahre einen Zweitwohnungssteuerbescheid plus rückwirkenden Jahres-Kurbeitragsbescheid zu übermitteln. und das für alle 4 Jahre.
Soweit so gut, als der Rentner geschockt sich bei der Kommune mal meldet und verdutz war, er glaubte nämlich nur Eigentümer würden besteuert.
Er versuchte klar zu machen, dass er diese Besteuerung in Höhe von über € 2000 samt Kurbeitrag mit seiner spärlichen Rente nicht zum geforderten Zahlungstermin aufbringen könne, hat man diesem uninformierten Bürger eine Ratenzahlung in Höhe von monatlichen Kleinbeträgen angeboten.

Nicht ganz seriös, denn man hat ihn nicht aufgeklärt, dasss er wegen seinem geringen Einkommen von der bayerischen Geringverdienerregelung Gebrauch machen könne.

Da dieser Rentner doch nicht ganz so blöd war, wie der Kommunale Sachbearbeiter wohl einschätzte, hat dieser sich bei einem Juristen erkundigt und danache nun doch noch wegen dieser Möglichkeit von seinem Recht Gebrauch gemacht.
Jetzt geht es nur noch um Jahreskurbeiträge in Höhe von € 650.--

Auch diese Geringverdinerregelung ist im CSU- Partei- Unwesen mit wahnsinnigem Bürokratieaufwand in die Welt gesetzt worden.

CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Gustav @, Samstag, 13.12.2014 (vor 4026 Tagen) @ Rebell

Auch diese Geringverdinerregelung ist im CSU- Partei- Unwesen mit wahnsinnigem Bürokratieaufwand in die Welt gesetzt worden.

Dazu bedarf es nach mir vorliegenden Informationen, diese stammen eben aus den den Mitteilungen vom Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. und aus den Unterlagen Gesetzänderungsentwürfe bzw. Protokollen über Landtagsbeschlüsse - dort hat man doch im Jahre 2008 festgelegt, dass man im Jahre 2010 eine Evaluierung dieser Zweitwohnungssteuerregelung vornehmen würde.
Es geht auch noch aus dem Koalitionsvertrag mit der FDP aus dem Jahre 2008 hervor. Damals wurde heftige Kritik an der FDP geübt, denn diese hat sich doch mit dieser Aufnahme in den Koalitionsvertrag geschmückt bzw. sich zufriedengegeben, obwohl im ganzen Wahlkampf vor der Wahl die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer den Wählern versprochen worden war.

Dieses noch im Koalitionsvertrag festzuschreiben war eine Luftnummer, denn schon beim Beschluß der "Geringverdienerregelung" hatte es die CSU mit einem Mehrheitsbeschluß gegen den Willen von Bürgermeistern und Kommunalverbände verankert.

Doch die CSU war sowohl im Koalitionvertrag als auch bei der Gesetzgebung mal wieder nachweislich wortbrüchig geworden.
Nach vorliegenden Informationen liegt diese Evaluierung heut noch beim Ministerrat ohne jegliche Beschlüsse.
Dieses ist in Bayern natürlich nur möglich, weil die gesamten Oppositionsparteien, wie auch jüngste Beschlüsse bestätigen, nicht in der Lage ist die Folgen und Auswirkungen abzuschätzen. Damit ist auch ziemlich sicher, nur die Diäten sind wichtig- was dabei herauskommt ist diesen Politikern scheinbar scheißegal!! Bei den Diäten ist man sich so oder so einig mit der CSU!!

Die Wähler kann man täuschen- diese merken es in der Regel nicht, und die paar die es merken sind der Meinung: man kann da halt nichts machen das war schon immer sooooo!
Bayern ist und bleibt die Vorstufe zum Paradies- das hat der jüngste CSU- Parteitag wieder eindrucksvoll bewiesen.

CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Schmunzel @, Dienstag, 16.12.2014 (vor 4023 Tagen) @ Gustav

Die Wähler kann man täuschen- diese merken es in der Regel nicht, und die paar die es merken sind der Meinung: man kann da halt nichts machen das war schon immer sooooo!


In Bayern scheint das ja in der Tat noch immer bestens zu funktionieren.
Für Sachsen gilt das aber nicht (mehr).
Doch auch anderswo gilt früher oder später: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht ...

Besten Dank noch für Ihren Link, wo es um die die 4 neuen Stellen in Nürnberg zur Erfassung der Zweitwohnungssteuer ging.