zweitwohnsteuer erstwohnung zweitwohnung?

gunnag, Montag, 08.12.2014 (vor 3684 Tagen)

Hallo,

ich bin momentan noch bei meinen eltern in Wochnung A gemeldet (München) die nah an meiner arbeitsstelle ist. Nun möchte ich zu meiner Freundin ziehen, Wohnung B, die ca. 30km entfernt liegt, aber noch im selben Landkreis (München).

Ich frage mich nun ob ich dann in B Erstwohnsitz anmelden kann und in A Zweitwohnsitz und diesen dann als doppelten haushalt absetzen kann.

Muss ich dann auch die zweitwohnsteuer zahlen? Wäre es vielleicht sinnvoller in Wohnung A Erstwohnsitz zu behalten und nur in B zweitwohnsitz?

Wie seht ihr das?

Danke euch für eine ehrliche Einschätzung.

zweitwohnsteuer erstwohnung zweitwohnung?

Alfred @, Montag, 08.12.2014 (vor 3684 Tagen) @ gunnag

Im Melderecht gibt es keine Wohnsitze. Zum Melderecht: Siehe im Menü auf der Startseite, unter Hauptwohnung.

Zur Zweitwohnungsteuer: Ob die in B überhaupt erhoben wird, kann ich nicht sagen. Aber: Wenn Du weder in A noch in B eine Wohnung innehast, fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an. Generell gilt: Nur wenn Du Inhaber der Nebenwohnung bist, könnte evtl. ZWSt anfallen.

Die doppelte Haushaltsführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. Dafür ist diese Seite nicht ausgelegt.