zweitwohnsteuer erstwohnung zweitwohnung?

Alfred @, Montag, 08.12.2014 (vor 3684 Tagen) @ gunnag

Im Melderecht gibt es keine Wohnsitze. Zum Melderecht: Siehe im Menü auf der Startseite, unter Hauptwohnung.

Zur Zweitwohnungsteuer: Ob die in B überhaupt erhoben wird, kann ich nicht sagen. Aber: Wenn Du weder in A noch in B eine Wohnung innehast, fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an. Generell gilt: Nur wenn Du Inhaber der Nebenwohnung bist, könnte evtl. ZWSt anfallen.

Die doppelte Haushaltsführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. Dafür ist diese Seite nicht ausgelegt.


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