Unkenntnis schützt vor ZWSt nicht

Christian @, Samstag, 10.02.2007 (vor 6647 Tagen)

Zu den Fragen, was bei Zweitwohnungsteuersatzungen das „Anknüpfen an das Melderecht“ bedeutet, und was es bewirkt, mache ich hier alle auf einen Artikel aufmerksam:

[blockquote] „Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender“
von Yvonne Winkler,
erschienen in der Kommunalen Steuer-Zeitschrift, 1/2007, S. 5ff. [/blockquote]

Der Artikel ist durch ein Versehen des Verlags in einer unkorrigierten Fassung erschienen (s. "Hinweis in eigener Sache", KStZ 2/2007) und von daher gewöhnungsbedürftig, bringt aber die Sache dennoch sehr deutlich und klar zum Ausdruck. Risiken und Nebenwirkungen bei Angehörigen kommunaler Steuerämter sind vorprogrammiert.

Anders als der Titel vermuten lässt, sind die dort angestellten Überlegungen durchaus auch grundsätzlicher Natur.

Kann vom Bürger bei (fast) jeder Gemeinde eingesehen werden. Einfach nachfragen.

Endlich mal eine (nur>) Stimme, die sich wohltuend vom Einheitsbrei des von amtlich bestallten Autoren (Rechtsdirektoren, Verwaltungsrechtlern usw.) verfassten Schrifttums erfreulich abhebt.

Gruß


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