Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

Rebell @, Montag, 29.12.2014 (vor 3645 Tagen)

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Nuthetal-ab-Januar-2015-Zweitwohnst...

Für Nebenwohnsitz jährlich bis zu 800 Euro fällig Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

Die Gemeinde Nuthetal erhebt ab dem nächsten Jahr eine Zweitwohnungssteuer. Das haben die Gemeindevertreter am Dienstagabend beschlossen. Die entsprechende Satzung, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, verabschiedeten sie einstimmig. Nur Studenten und einige Lauben-Inhaber haben Glück.

Nuthetal. „Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Bürger mit Nebenwohnsitz nutzen die Infrastruktur der Gemeinde, ihr Einkommenssteueranteil kommt der Kommune aber nicht zugute“, sagte Kämmerer Stephan Ranz zu der einstimmig beschlossenen Zweitwohnungssteuer, die ab 1. Januar 2015 fällig wird. Nuthetal bekomme für Bürger mit Nebenwohnsitz auch keine Schlüsselzuweisungen vom Land, so Ranz.

Genau hier liegt der grobe Fehler im kommunalen Finanzausgleichsystem, gestzt den Fall eine Kommune erhält von einem Inhaber einer Zweitwohnung ebenfalls Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich wäre eine Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer vollkommen unnötig. Aber durch die Ungleichbehandlung Nur der Erstwohnsitzbürger wird als Bürger akzeptiert - der Bürger mit Nebenwohnsitz wird als Schmarotzer diskriminiert- ohne zu bedenken, dass der Selbe Bürger - sofern er einen Zweitwohnsitz benötigt oder besitzt innerhalb weniger Tage zum Schma<rotzer erklärt werden kann.
Rollentausch mit Folgen- welche allerdings der einzelne Bürger gar nicht zu verantworten hätte!!

Derzeit sind in der Gemeinde 532 Menschen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent der Jahres-Nettokaltmiete. Das kann je nach Miethöhe eine Menge Geld sein. Bei einer Nettokaltmiete von 450 Euro monatlich werden zum Beispiel pro Jahr 810 Euro Zweitwohnungssteuer fällig. Für 2015 hat der Kämmerer die Einnahmen mit 60.000 Euro bewusst niedrig angesetzt. „Wir sind zunächst nur von 150 Steuerpflichtigen ausgegangen“, sagte er. Grund: In der Satzung sind Ausnahmefälle genannt. Eine Zweitwohnungssteuer wird beispielsweise erst ab einer Wohnfläche von 23 Quadratmetern erhoben.

Freunde für Ferien in Bayern e. V.empfehlen: Wenn Erstwohnsitzbürger einen Zweitwohnsitz hat, sollte Kommune mit Erstwohnsitz 50 % und jene Kommune mit Nebenwohnsitz auch 50 % aus dem kommunalen Finanzausgleich Anspruch haben. Bei Anmeldung zum Nebenwohnsitz erhält so oder so die Kommune vom Erstwohnsitzort einen Hinweise - eine unbürokratische Angelegenheit - in einer Zeit wo der Bürger total gläsern reguliert ist, dazu bedarf es keiner Neuregelung!

Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

Gustav @, Donnerstag, 01.01.2015 (vor 3643 Tagen) @ Rebell

Für 2015 hat der Kämmerer die Einnahmen mit 60.000 Euro bewusst niedrig angesetzt. „Wir sind zunächst nur von 150 Steuerpflichtigen ausgegangen“, sagte er. Grund: In der Satzung sind Ausnahmefälle genannt. Eine Zweitwohnungssteuer wird beispielsweise erst ab einer Wohnfläche von 23 Quadratmetern erhoben.

Exakt hier liegt doch der Schlüssel zum Erfolg ? bei kalkulierten Einnahmemöglichkeiten von 60 000 €uro liegt mal wieder, wie so oft bei den Kommunen der Denkfehler. Allein die Erfassung- die Überwachung - die Ausnahmeregelungen - die zu erwartenden Einsprüche, die Verfolgung und Überwachung von Geldeingang - Aufwendungen an Arbeit und Zeit für eventuelle Zwangsbeitreibung frist garantiert schon mehr auf als ám Schluß in der Kasse sich niederschlagen wird.
Wenn ein Geschäftsmann so denken würde, Einnahmen mit Gewinn verwechseln führt automatisch in die Insolvenz- aber bei den Kommunen wird eben mit anderen Maßstäbden gerechnet.
Nur eine Person in der Verwaltung und die hat bestimmt das ganz Jahr mit der Zweitwohnungssteuer eine Beschäftigung, diese kostet doch bestimmt bei der Bewertung aller erforderlichen Aufwendungen wesentlich mehr als die zu erhofften Einnahmen.

Freunde für Ferien in Bayern e. V.empfehlen: Wenn Erstwohnsitzbürger einen Zweitwohnsitz hat, sollte Kommune mit Erstwohnsitz 50 % und jene Kommune mit Nebenwohnsitz auch 50 % aus dem kommunalen Finanzausgleich Anspruch haben. Bei Anmeldung zum Nebenwohnsitz erhält so oder so die Kommune vom Erstwohnsitzort einen Hinweise - eine unbürokratische Angelegenheit - in einer Zeit wo der Bürger total gläsern reguliert ist, dazu bedarf es keiner Neuregelung!

Bei genauer Betrachtung wäre dieser Vorschlag vom Verein FFFB bestimmt eine ernstzunehmende Alternative ?
Das gesamte Theater mit Abwerbung von Bürgern mit Erstwohnsitz um an die höherend Einnahamen im kommunalen Finanzausgleich zu gelangen würde sich total erübrigen.

Doch es fehlen für solche Entscheidungen die Mehrheiten. In der Regel werden Vorschläge aus der Opposition sofort niedergetrampelt ohne eigentlich Überprüfung - und die Großen Koalitionen wollen mit Ihrer ausgestatten überwältigenden Mehrheit keine Entscheigung treffen, es fehlt einfach der Wille und die Bereitschaft dazu, denn es könnte abgestraft werden bei der nächsten Wahl.
Da die Zwst- Betroffenen grundsätzlich eine Minderheit darstellt ist auch kein Handlungsbedarf gegeben.

Es gibt auch keine rassistischen Auseinandersetzung aber trotzdem werden diese Bürger mit Nebenwohnsitze einfach, von oben bewusst so gehandhabt, diskriminiert - eine Umerziehung ist nicht gescheitert aber auch nicht erfolgreich praktiziert!!!

Hat denn jemand eine Ahnung ob es in Amerika oder sonst aauf einem außereuropäischen Kontinent den Begriff "Bürger mit Nebenwohnung" gibt?

Wenn ja, dann ist alles OK, denn unsere Angie ist Amerikahörig in allen Fragen - das wird sogar indirekt mit der Neu-Jahresansprache bestätigt.
Danke Prosit Neu_Jahr auch in diesem Forum.

Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

René ⌂ @, Sonntag, 04.01.2015 (vor 3640 Tagen) @ Rebell

Zunächst erst einmal Danke für den Hinweis. Ich habe die Stadt in der Liste aufgenommen!

Ansonsten teile ich nach wie vor nicht eure Haltung, dass Kommunen die Nebenwohnungshalter als "Schmarotzer" einstufen.