Zweitwohnungssteuer oder nicht ?

Ralle, Donnerstag, 22.01.2015 (vor 3639 Tagen)

Hallo,

meine Frau hat eine Eigentumswohung. Ich besitze ein Haus.
Als wir vor 2 jahren geheiratet haben, ist sie zu mir gezogen.
Die Eigentumswohung steht auf sie und wir nutzen diese alle 3-4 Wochen
übers Wochenende als Wochenendwohnung selbst. Vermietung : nein.

Die Gemeinde hat jetzt seit 1.1.15 eine Zweitwohungssteuer erhoben.

Frage:

Kann sich meine Frau für die Wohnung abmelden und wir können weiterhin
diese selbst ein paar Tage im Jahr nutzen und müssen dafür keine
Steuer bezahlen ???

Was für andere Möglichkeiten gibt es ???

vielen DAnk euch

Gruß

Zweitwohnungssteuer oder nicht ?

Rebell @, Freitag, 23.01.2015 (vor 3638 Tagen) @ Ralle

meine Frau hat eine Eigentumswohung.


so etwas ist keine Seltenheit für strebsame Menschen.

Ich besitze ein Haus.

das ist erfreulich bei strebsamen erfolgreichen Bürgern

Als wir vor 2 jahren geheiratet haben, ist sie zu mir gezogen.

Das ist wohl so üblich, dass man zusammenzieht nach der Heirat! Das kann allerdings in Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer ein großer Fehler sein, allerdings nur dann wenn die Frau sich mit ''Erstwohnsitz nach dem Zusammenziehen bei Dir mit Erstwohnsitz sich meldet und dadurch in Ihrer bisherigen Wohnung sich mit Nebenwohnsitz meldet, so wie es das Meldegesetz vorschreiben könnte.

Die Eigentumswohung steht auf sie und wir nutzen diese alle 3-4 Wochen
übers Wochenende als Wochenendwohnung selbst. Vermietung : nein.

Damit schnappt die Falle zu- die Gemeinde erhebt eine Zweitwohnungssteuer,,

Es kommt schließlich noch darauf an wo liegt bzw der Name der Gemeinde ist auch mit ausschlaggebend.

Die Gemeinde hat jetzt seit 1.1.15 eine Zweitwohungssteuer erhoben.

Was ist das für eine fortschrittliche Gemeinde?

ja diese hat sich auch dabei Chancen ausgerechnet, wie man zu Geld kommt bzw. wie man dem Bürger Geld aus der Tasche ziehen kann - ohne große Gegenleistung.

Frage:
Kann sich meine Frau für die Wohnung abmelden und wir können weiterhin
diese selbst ein paar Tage im Jahr nutzen und müssen dafür keine
Steuer bezahlen ???

Antwort: eine Wohnung kann man nicht abmelden und auch nicht mitnehmen.

Was für andere Möglichkeiten gibt es ???

Hätte die Frau nicht geheiratet, könnte Sie Ihre Wohnung weiterhin nutzen!
Oder sie hätte sich nicht mit Erstwohnsitz bei Dir angemeldet wäre doch niemand dahintergekommen. Es gibt zahlreiche Fälle wo jeder Partner eine Erstwohnung hat, denn wenn ein Bürger den Erstwohnsitz in einer Kommune hat steht dieser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich die Zuwendugen zu, für Bürger mit Nebenwohnsitz gibts nix, denn diese sind aus diesem Grunde auch deshalb unerwünscht - das ist der Grund überhaupt eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.

ES GEHT NUR UMS GELD! Das ist vergleichbar wie mit einem Hund, jede Kommune die eine Zweitwohnungssteuer erhebt besteuert auch das Halten eines Hundes mit der Hundesteuer.

Zweitwohnungsteuer oder nicht ?

Alfred @, Freitag, 23.01.2015 (vor 3638 Tagen) @ Ralle

Das ist die klassische Zweitwohnung – eine weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die neben der Erstwohnung innegehabt wird.

Melderechtlich müsstet ihr beide für diese Wohnung mit Nebenwohnung registriert sein. Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn ihr beide auszieht. Das muss ggf. begründ-/nachweisbar sein. Ob dann immer noch ZWSt fällig ist, richtet sich nach der Satzung der Kommune, die ich nicht kenne.