Vermietungsverbot + Bußgeldbescheide ergangen.
Welches Gesetz soll denn ignoriert worden sein?
Es handelt sich doch um die BAUNUTZUNGSVERORDNUNG - es ist ein Bundesgesetz und kann weder von der Kommune noch von der einzelnen Landesregierung ausser Kraft gesetzt werden.
Vermietung von Fereinwohnungen (an ständig sich wechselnde Gäste) ist in Wohngebieten unzulässig.
Wohngebiete sind zum Schutze dieser "Wohnbürger" im Bebauungsplan so festgelegt worden.
Zu diesen Wohnbürgern zählen bekanntlich auch Zweitwohnungen, da diese mit einer Zweitwohnungsstuer veranlagt werden - handelt es sich gleichbedeutend um Wohnbürger - es gibt keine Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnungsnutzung.
Es wäre schön, wenn nicht nur Brandenburg und MeckPomm ihre Hausaufgaben machen.
dem Wort Schön möchte ich nicht unbedingt zustimmen, aber es müssten alle gleich und gerecht behandelt werden. Es sind alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gleich zu behandeln - die Zeiten der Zweiteilung sind Got sei Dank vorbei. Ein Deutschland mit 16 Bundesländern, aber mit nur einheitlichem Bundesbaugesetz und Bundesbauordnung - es darf keine verschiedene Auslegungsbegriffe geben! Alle sind für Hausaufgaben verpflichtet.
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Gustav,
25.01.2015
- Vermietungsverbot + Bußgeldbescheide ergangen. -
René,
27.01.2015
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Gustav,
27.01.2015
- Vermietungsverbot + Bußgeldbescheide ergangen. - René, 27.01.2015
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Gustav,
27.01.2015
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René,
27.01.2015