Bösdorf,wegen 10 000 Euro Zweitwohnungssteuer eingeführt

Rebell @, Freitag, 06.02.2015 (vor 3624 Tagen)

Gibt damit Bösdorf seinem Namen alle Ehre ?

Beschlossen wurde Dienstag die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, die im nächsten Jahr schon mal 10 000 Euro in die Gemeindekasse spülen soll.
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/boesdorf-20-900-euro-i

nein, sie schöpft die letzten Möglichkeiten aus, breücksichtigt dabe vermutlich nicht die Kosten für Erfassung und Überwachung - egal ´was dieses kosten wird - dort wo andere wegen Ärger und hohem Aufwand die Abschaffung vollziehen?

Bösdorf,wegen 10 000 Euro Zweitwohnungssteuer eingeführt

Gustav @, Freitag, 06.02.2015 (vor 3624 Tagen) @ Rebell

§ 6
Steuersatz
Die Steuer beträgt 12 % des Maßstabes nach § 5.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.


- dort wo andere wegen Ärger und hohem Aufwand die Abschaffung vollziehen?

Bösdorf darf auf böse Überraschungen vom Bundesverfassungsgericht wohl bald wieder eine neue Satzung erlassen – diese in der Satzung zu Grunde gelegte Bewertungskriterien stehen auf der Kippe!!!

(2) Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete. Die Vorschriften des § 79 des Bewertungsgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die Jahresrohmieten, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I S. 851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellt wurden, jeweils für das Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet werden. Diese Hochrechnung erfolgt entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Das Datum 13.08.1965 ist nicht mehr zeitgemäß < vom Bundesverfassungsgericht die Staatsregierung schon längst Änderung angemahnt ? Presseberichte werfen ihren Schatten voraus - in Bösdorf noch nicht erkannt und falsche Entscheidung getroffen ?