Meldefrist und BAföG Entscheidungshilfe

Benutzername, Dienstag, 17.02.2015 (vor 4231 Tagen)

Guten Tag,

stehe vor einer komplexen Entscheidung und bitte um Hilfe.

Hier die Informationen:

Umzug zu Stadt (A) nach RLP, um Studium zu beginnen. BAföG Amt wollte für Antragstellung ständigen Wohnsitz und Anschrift der Unterkunft, in der neuen Stadt. Wohne nun schon seit zwei Jahren in Stadt (A), habe es jedoch versäumt mich umzumelden.
Will mich jetzt Ummelden, bin mir aber nicht sicher, falls ich einen anderen Termin beim Meldeamt abgebe, ob das Meldeamt Daten mit dem BAföG Amt abgleicht.

Es besteht ja nach §60 SGB I eine Mitteilungsplicht, hinsichtlich Wohnortwechsel beim BAföG. Kennt denn jemand diese Fallkonstellation und könnte mir sagen, was auf mich zukommt, wenn ich dem Sachbearbeiter beim BAföG Amt die Wahrheit sage und das ware Umzugsdatum angebe (nachdem ich ein Bußgeld vom Meldeamt bekommen habe).

Zudem habe ich mir noch gedacht das es möglich ist eine Zweitwohnung nachträglich, beim Meldeamt, anzuzeigen. Was wäre hier die Bußstrafe?
Sind es wie bei versäumter Meldepflicht in RLP auch bis zu 500 Euro (inkl. der Rückzahlung der Steuer)

Wird dadurch mein BAföG Darlehen nicht in Gefahr gebracht, da die Adressenangaben ja weiterhin auf dem Weiterbewilligungsbescheid exakt wären?

Hoffe auf baldige Antwort und Danke schonmal im Voraus
Django

Meldefrist und BAföG Entscheidungshilfe

Benutzername, Dienstag, 17.02.2015 (vor 4231 Tagen) @ Benutzername

So,

habe gerade noch in der Stadtsatzung gelesen, dass es
bei einer nichteinhaltung der Meldefrist(1 Monat), bis zu zehntausend Euro Strafe kosten kann. Ich habe sehr ernste Sorgen, da diese Strafe, falls der Höchstsatz genommen wird,
bei rüchwirkender Meldung nicht bezahlbar ist.

Kennt denn jemand im Forum konkrete Bußgeldbescheide,die bei meinen Fristversäumnis zur Zweitwohnsteuer ausgesprochen wurden?


Über Informationen wäre ich sehr Dankbar,
Liebe Grüße Django

Meldefrist und BAföG Entscheidungshilfe

Alfred @, Dienstag, 17.02.2015 (vor 4231 Tagen) @ Benutzername

Bitte trennen zwischen Meldegesetz des Landes und Zweiwohnungsabgabesatzung der Stadt.
Ob die melderechtlichen Registrierung mit Nebenwohnung am Studienorte in Deinem Fall richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Falls ja,wärst Du zweiwohnungsteuerpflichtig, wenn nicht, besteht keine ZWSt-Pflicht.
Mit den BAföG-Formaltäten kenne ich mich nicht aus.

Meldefrist und BAföG Entscheidungshilfe

René ⌂ @, Dienstag, 24.02.2015 (vor 4223 Tagen) @ Benutzername

Das BAföG interessiert sich nicht für deine Meldeverhältnisse, sondern nur für deine Mietaufwendungen. Wenn dein Umzug entscheidend für die Ermittlung des Bedarfsatzes ist und du durch die fehlende Meldung an das BAföG-Amt zuviele Leistungen erhalten hast, ist es Sozialbetrug.

Hinsichtlich der Meldefrage wird es nicht ausbleiben, dass Ämter miteinander kommunizieren. Und selbst wenn sie es nicht heute tun, könnte es sein, dass sie es noch innerhalb der Verjährungsfrist für solche Vergehen tun. Und wenn das BAföG-Amt dir die Miete (oder einen Teil davon) für eine Wohnung bezahlt, in der du nicht gemeldet bist, hinterlässt das dann natürlich schon fragen. Hast du die Wohnung nicht genutzt und bei der Beziehung von Leistungen betrogen - oder hast du dich nicht gemeldet und dabei die ZWS nicht beglichen?

Es steht natürlich die Frage im Raum, ob du ZWS-pflichtig warst. Hier ist die ZWS-Satzung der Kommune entscheidend. Möglicherweise gibt es einen Grund, der dich von der Steuer befreit.

Wenn du dich rückwirkend anmeldest und du ZWS-pflichtig bist, wirst du nachträglich auch diese Steuer bezahlen müssen. Wie die Kommune mit Strafen umgeht, kann dir niemand sagen, da es hier eben auch Ermessensspielräume gibt. Allgemein wirkt eine Selbstanzeige strafmildernd - aber das ist ein Metier, was den Themenspektrum der Seite überschreitet. Die 10.000 Euro Höchstrafe sind eher akademischer Natur. Aber selbst wenn 500 Euro auferlegt werden + 3 Jahre ZWS könnte schon eine Summe zusammenkommen.

Allgemein solltest du prüfen, ob du Leistungen erhalten hast, die dir nicht zustehen - und dich dann ggf. auch anwaltlich beraten lassen. Ggf. unterstützt dich deine Studentenvertretung mit Rechtsberatung. Die Seite kann das nicht tun.