Nach Umzug: Zweitwohnungssteuer für 2 Monate in Nürnberg

Andreas E, Dienstag, 17.02.2015 (vor 3567 Tagen)

Hallo, ich bin Ende November aus Nürnberg weggezogen und habe mich im neuen Wohnort dann auch sogleich angemeldet. Die Wohnung in Nürnberg habe ich noch als Zweitwohnung gemeldet gelassen, Mietvertrag lief ohnehin noch bis 31.01.2015. Ich habe die Wohnung natürlich nicht mehr bewohnt, außer den "Resten" die nach einem Auszug noch beseitigt werden mussten war nix mehr drin. Und die Wände streichen musste ich noch. Ich habe mir über die Steuer in diesem Moment auch keine Gedanken gemacht - es geht um den Übergang im Rahmen der Kündigungsfrist von zwei Monaten! Ich wusste auch nicht - und konnte mir auch nicht vorstellen - dass der Steuersatz so hoch ist. 10% finde ich gelinde gesagt unverschämt. Ich meine, wir drucken uns ja unser Geld nicht im Keller. Aber scheinbar gibt es keine Frist in Nürnberg innerhalb der man Umziehen darf. Ab dem 1. Tag als vermeintliche Nebenwohnung soll ich nun für die aufgegebene Wohnung basierend auf der Kaltmiete von 445 Euro 89 Euro Steuer entrichten.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dafür, dass ich meiner Bürgerpflicht nachkomme und in der Zeit der Kündigungsfrist auf beiden Adressen gemeldet bin auch noch extra zur Kasse gebeten zu werden.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid und wie sollte ich den bzw wie kann ich den am besten begründen? Über Rechtsschutz und Anwalt brauche ich bei einer Selbstbeteiligung vom 150 Euro wohl kaum nachdenken. Der Bescheid ist vom 16.02.15 - habe jetzt also noch 4 Wochen Zeit.

Ich habe hier auf der Seite etwas über die zeitlichen Restriktionen gelesen, aber unter dem Link zum Bayerischen Meldegesetz findet sich nichts :-(

Wäre dankbar für Hilfe.

Andreas

Nach Umzug: Zweitwohnungsteuer für 2 Monate in Nürnberg

Alfred @, Mittwoch, 18.02.2015 (vor 3566 Tagen) @ Andreas E

Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dafür, dass ich meiner Bürgerpflicht nachkomme und in der Zeit der Kündigungsfrist auf beiden Adressen gemeldet bin auch noch extra zur Kasse gebeten zu werden.

Ob das Bürgerpflicht ist, wage ich zu bezweifeln. Registrierung mit alleiniger Wohnung am neuen Wohnort wäre m.E. möglich gewesen und hätte die Frage nach einer Zweitwohnung überhaupt nicht aufkommen lassen

Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich abzumelden.
Wer mit Nebenwohnung registriert ist, indiziert, dass er diese Wohnung zum Wohnen oder Schlafen nutzt.
Wer Mieter einer Nebenwohnung ist, gilt – nicht nur in Nürnberg – als Inhaber einer Zweitwohnung.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid und wie sollte ich den bzw wie kann ich den am besten begründen?

Begründen könnte man es, die Erfolgsaussichten sind aber gering - tendieren gegen Null.

Sorry.

Nach Umzug: Zweitwohnungsteuer für 2 Monate in Nürnberg

Andreas E, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3555 Tagen) @ Alfred

Danke für die Info.

Nach Rücksprache mit Steuerberater rät auch er vom Einspruch wegen geringer Erfolgsaussichten ab. Schade um die Zeit dafür. Da ich bis zum Auszug aber auch mein Büro in dieser Wohnung hatte und dieses nun getrennt vom privaten ist, kann ich die 89€ wenigstens unter den Umzugskosten fürs Büro mit absetzen. Ein schwacher Trost aber immerhin...