Eigene Wohnung untervermieten, wohnen bei Freund- ZWS?

Lelamuc, Mittwoch, 18.02.2015 (vor 3612 Tagen)

Hallo,
Diese Frage hat bestimmt schon mal jemand gestellt, aber ich finde den Thread nicht auf die Schnelle:
Wenn ich in einer Stadt, in der eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, eine Wohnung angemietet habe, diese aber nicht mehr nutze, weil ich bei meinem Freund (in der selben Stadt) wohne und meine Wohnung daher untervermiete (bis ich sicher bin, dass ich nicht doch wieder alleine wohnen will ;-) ), muss ich dann ZWS zahlen, sobald ich mich auf die Adresse meines Freundes ummelde (und der Mietvertrag in "meiner" Wohnung weiter läuft)?
Ich bin nicht verheiratet und über 18 Jahre, falls das relevant ist :-)
Danke schon mal!
Gruß
Franzi

P.S.: Die Option, statt unterzuvermieten einen Nachmieter zu suchen kommt nicht in Frage, da ich die Wohnung nicht aufgeben will.

Eigene Wohnung untervermieten, wohnen bei Freund- ZWSt?

Alfred @, Mittwoch, 18.02.2015 (vor 3612 Tagen) @ Lelamuc

Von einer gewissen Relevanz wäre auch noch die Stadt, in der sich das Ganze abspielen soll. Deswegen vorbehaltlich: Wenn Du aus Deiner bisherigen Wohnung aus- und bei Deinem Freund einziehst und Dich für dessen Wohnung melderechtlich mit alleiniger Wohnung registrieren lässt, dürfte keine ZWSt anfallen. Eine Untervermietung Deiner Wohnung dürfte da auch für Klarheit sorgen.

Eigene Wohnung untervermieten, wohnen bei Freund- ZWSt?

Lelamuc, Donnerstag, 19.02.2015 (vor 3611 Tagen) @ Alfred

Bei der Stadt handelt es sich um München. Aber das klingt ja schon mal gut :-)

Eigene Wohnung untervermieten, wohnen bei Freund- ZWSt?

Alfred @, Donnerstag, 19.02.2015 (vor 3611 Tagen) @ Lelamuc

Bei der Ummeldung wird mit Sicherheit die Frage auftauchen, ob Du die bisherige Wohnung beibehältst. Damit ist nicht gemeint, ob Du weiterhin Eigentümerin oder Mieterin der Wohnung bleibst, sondern vielmehr, ob Du in dieser Wohnung weiterhin wohnen wirst. Deswegen ist in Deinem Fall die Antwort Nein richtig.

Damit hast Du keine Nebenwohnung in München und ohne Nebenwohnung wird Dich vermutlich niemand nach einer Zweitwohnung fragen.

Die weitervermietete Wohnung ist keine Zweitwohnung sondern eine „Wohnung als Kapitalanlage“, deren Besteuerung unzulässig wäre.

Eigene Wohnung untervermieten, wohnen bei Freund- ZWSt?

Lelamuc, Donnerstag, 19.02.2015 (vor 3611 Tagen) @ Alfred

Super, herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!