Besteuerung von Zweitwohnsitz
tasha2711, Samstag, 28.02.2015 (vor 3812 Tagen)
Hallo
Hoffe es kann mir hier jemand helfen bin kurz vorm Verzweifeln habe heute Post bekommen von der Stadtverwaltung bin ca am 1 September 2013 nach Freudenstadt gezogen und gleichzeitig bei Meinen Eltern in Baden Baden ausgezogen.Da ich in Freudenstadt arbeite sowie auch wohne ist das mein Hauptsitz und bei meinen Eltern zuhause der Zweitwohnsitz hab es damals so gemacht falls es hier mit der Arbeit nicht funktioniert hätte. Muss ich jetzt Steuern für den Zweitwohnsitz nachzahlen? Obwohl ich meine Eltern wenn es hoch kommt 2 mal im Monat besuche? Wie gesagt Zweitwohnsitz ist die Adresse meiner Eltern.
Danke im voraus
Besteuerung von Zweitwohnsitz
Rebell , Sonntag, 01.03.2015 (vor 3812 Tagen) @ tasha2711
Da ich in Freudenstadt arbeite sowie auch wohne ist das mein Hauptsitz und bei meinen Eltern zuhause der Zweitwohnsitz hab es damals so gemacht falls es hier mit der Arbeit nicht funktioniert hätte. Muss ich jetzt Steuern für den Zweitwohnsitz nachzahlen? Obwohl ich meine Eltern wenn es hoch kommt 2 mal im Monat besuche? Wie gesagt Zweitwohnsitz ist die Adresse meiner Eltern.
Klar und deutlicher kann man es nicht ausdrücken, die Zweitwohnungssteuer ist und bleibt ein diskriminierendes Modell, das längst reformiert werden sollte.
Selbstverständlich musst Du wenn Du mit Zweitwohnsitz gemeldet bist in Baden Baden Zweitwohnungssteuer bezahlen. Diese Stadt schreckt auch nicht zurück 35 % von der Jahresmiete als Zweitwohnungssteuer zu erheben gerichtlich durchzusetzen.
Wozu hast eigentlich den Zweitwohnsitz blödsinnigerweise überhaupt als solches deklariert?
Du könntest Dich doch ohne wenn und aber Deine Eltern besuchen ohne mit Zweitwohnsitz registriert zu sein, bitte diese nicht als Kritik verstehen, aber die Gesetzgebung ignoriert den Bürger mit Zweitwohnsitz - ja der Mensch mit Zweitwohnsitz ist und bleibt unerwünscht.
Nun hast es also von Deiner Heimatstadt bestätigt, nachdem Du bisher als Bürger mit Erstwohnsitz registriert warst konntest auch bei den Wahlen in Baden Baden Einfluß nehmen welchem Bürgermeister und welchem Stadtrat Du eine Zustimmung gabst.
Nun hast Du einen Rollentausch vorgenommen und damit diese Einflußnahme ist verschwunden. Jetzt wirst als Zweitwohnsitzbürger als der "Unerwünschte" eingestuft, obwohl 'Du der gleiche Mensch bist wie früher. Du bist nun so wenig erwünscht wie ein Hund - die Anwesenheit eines Hundes wird auch besteuert. Ich kenne kein Kommune die einen Zweitwohnungsinhaber besteuert aber Keine Hundesteuer.
Diese Kommentierung hilft im Augenblick nicht weiter, aber stelle Dir mal vor seit Du nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, bekommt die Stadt Baden - Baden keinen Cent mehr im kommunalen Finanzausgleich, das können pro Jahr € 1000 oder noch mehr sein, deshalb ist jede Kommune mehr oder weniger gezwungen eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Die Ursache liegt nicht alleine bei den bösen Kommunen, sondern der Gesetzgeber hat dieses bewusst so im Kommunalen Finanzausgleich geregelt.
Es gibt also zweierlei Bürger, die Wertvollen und die Unerwünschten.
Wer wundert sich da noch,dass man schon vom Gesetzgeber eine gewisse Volksverhetzung einkalkuliert hat.
In Deinem Falle hast nun etwas Pech, durch den Rollentausch!
Asylanten, welche dem Steuerzahler vorerst nur Kosten verursachen sind allerdings wesentlich in der Bewertung Mehrwert als die Zweitwohnungsinhaber, denn sobald ein Asylant aus dem Aufnahmelager entlassen ist und in einer Kommune aufgenommen wird, der Staat übernimmt die Miete und ist auch noch verpflichtet für den Lebensunterhalt aufzukommen, dafür ist er Wertvoll als Erstwohnsitzbürger in einer Kommune und deshalb auch im kommunalen Finanzausgleich der begehrtere Bürger als jener mit Zweitwohnsitz!
Wer stimmt in diesem 'Forum der Forderung des Vereins
Freunde für Ferien in Bayern e.V. zu?
Seit Monaten fordert diese Vorstandschaft eine bundesweite Reform des kommunalen Finanzausgleich, damit endlich alle Bürger gleichwertig sind auch im kommunalen Finanzausgleich.
Manche Bundesländer zeigen sich offen für eine Diskussion - der Württembnergische Grüne Ministerpräsident Kretschmer weigert sich ähnlich Länder die von C - Parteien regiert werden, vorläufig noch überhaupt eine Stellungnahme auf eine Anfrage abzugeben, der lässt sich lieber beim Nockerberg als Strahlemann eine Einladung nicht entgehen!
Besteuerung von Zweitwohnsitz
Alfred , Sonntag, 01.03.2015 (vor 3812 Tagen) @ tasha2711
Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.
Wenn Du in der Wohnung Deiner Eltern lebst und für diese mit Nebenwohnung registriert bist, bist Du üblicherweise nicht Inhaber der Wohnung und kannst damit auch nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Allenfalls wird die Stadt Dich ggf. zur Abgabe einer Erklärung auffordern.
Prüfen solltest Du allerdings, ob Du überhaupt mit Nebenwohnung registriert sein musst. Wenn Du Dich nämlich nur besuchsweise bei Deinen Eltern aufhältst – und so klingt es für mich – ist eine melderechtliche Registrierung nicht erforderlich.
Besteuerung von Zweitwohnsitz
Kommunalfreund , Sonntag, 01.03.2015 (vor 3812 Tagen) @ Alfred
Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.
Wer hat eigentlich Recht ??
aber . "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich das sagrt auch Kämmerer Faller
Für viele wird es nun billiger
St. Märgen passt seine Zweitwohnungssteuer an.
1. Wer sich eine Zweitwohnung zulegt, muss mit einer geänderten Steuer rechnen. Foto: dpa
ST. MÄRGEN. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es im Grundgesetz. Das gilt auch für diejenigen, die einen Zweitwohnsitz haben und dafür Steuern zahlen müssen, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Deshalb passte der Gemeinderat am Dienstagabend die Satzung über die Zweitwohnungssteuer der Rechtslage an. Künftig müssen alle Mieter oder Besitzer von Zweitwohnungen denselben Anteil ihres Mietwertes abführen: zehn Prozent.
Kämmerer Michael Faller erläuterte die bisherige Regelung in St. Märgen. Der Steuersatz war degressiv ausgestaltet, das heißt, die Zahler waren entsprechend des Mietwertes ihrer Wohnungen in drei Kategorien eingeteilt, innerhalb denen der Steuersatz konstant war. Das bedeutete zum Beispiel, wer jährliche Mietkosten zwischen 1550 Euro und 2560 Euro hatte, zahlte 280 Euro Zweitwohnungssteuer, je nach Mietwert also zwischen 10,9 Prozent und 18,1 Prozent der Miete. "Dieses Ungleichverhältnis darf nicht mehr sein", sagte Faller.
Um die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von knapp 14 500 Euro zu halten, hat Faller den passenden Prozentsatz ausgerechnet und kam auf einen Steuersatz von 9,64 Prozent, aufgerundet auf zehn Prozent. Das bedeutet für 45 der 55 Betroffenen eine Senkung der Steuer um Beträge zwischen 61 Cent und knapp 105 Euro, für zehn Betroffene eine Erhöhung zwischen 40 Euro und 610 Euro im Jahr. Die Kurtaxenpauschale für Bewohner von Zweitwohnsitzen von 50 Euro pro Jahr und Person bleibt unverändert.
Die Gemeinderäte äußerten sich unterschiedlich. Gerhard Dold zeigte sich skeptisch, weil manche nun erhebliche Mehrkosten haben. Er frage sich, ob das vor Gericht Bestand habe. Mit Widersprüchen sei auf jeden Fall zu rechnen. Faller bestätigte, "es sind wenige, die es mit einer Erhöhung trifft, aber die trifft es richtig". Doch er glaube, "wer entsprechend Geld hat, um eine Zweitwohnung bei diesem Mietwert vorzuhalten, hat vermutlich auch genug Geld, um die Steuer zu zahlen". Mit Widersprüchen sei zu rechnen, dies sei dann eben so. Allerdings sei die bisherige Praxis nicht gesetzeskonform gewesen, die künftige dagegen schon. Man könne es auch anders herum sehen: Manche seien bisher besonders günstig weggekommen, das werde nun korrigiert. Herbert Mark fragte nach der Eruierung des Mietwerts bei Eigentumswohnungen. Hier müsse man sich auf die Selbstauskunft der Bewohner verlassen, so Faller. Bürgermeister Manfred Kreutz sagte, plausibel müssten die Angaben schon sein. Marks Anregung, die Eigentümer nach ihrem aktuellen Mietwert zu befragen, fand Zustimmung. Die Satzungsänderung segnete das Gremium einstimmig
Ob allerdings dieser Kämmerer die Kosten für Erfassung und Überwachung auch angesetzt hat darf wohl bzweifelt werden !!!
Besteuerung von Zweitwohnsitz
Kommunalfreund , Sonntag, 01.03.2015 (vor 3812 Tagen) @ Alfred
Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.
Hallo Alfred - mit solchen Beiträgen und Bewertungen solltest Du doch mal überprüfen ob Du lieber kommunsistische Parolen unterstützen willst oder ??
bitte prüfe mal nachstehende Meldung - welche in Badischer Zeitung zu entdecken ist ?
http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/kraeftig-fuer-freiburg-zahlen-duerf...
Einerseits bürdet die Stadt von ihren mit Zweitwohnung hier Gemeldeten eine erhebliche Zusatzbelastung in Form der Zweitwohnungssteuer auf, andererseits verweigert Freiburg ihnen jegliche Mitsprache in Fragen der Ausgabenpolitik. Ist das demokratisch? Nein, aber leider legal. Zumindest nach der stadteigenen Auslegung des Kommunalwahlgesetzes.
Besonders undemokratisch ist die Verweigerung jeglicher kommunaler Mitbestimmung wenn man bedenkt, dass die hier mit Erstwohnsitz Gemeldeten, also Wahlberechtigten, selbstverständlich keinerlei zusätzliche kommunale Zwangsabgaben zu entrichten habe
Kommentierung dazu
Kräftig für Freiburg zahlen, ja draufzahlen, das dürfen wir, mitentscheiden in der Stadt dürfen wir nicht. "No taxation without representation" hieß es schon in englischen Kolonien in Nordamerika vor 1776 und führte zur amerikanischen Revolution.
Um Revolution geht es 2015 in Freiburg ganz sicher nicht, um das urdemokratische Recht mitentscheiden, also wählen zu dürfen, sehr wohl. Man darf auf die verfassungsrechtliche Prüfung dieser Frage gespannt sein.
Dr. Klaus Storkmann, Freiburg
Bin gespannt wann Du mal wieder solche Beiträge löschen wirst ??
Was veranlasst Dich eigentlich Beiträge zu löschen ??? Woher kommt eine derartige Anweisung ?
Besteuerung von Zweitwohnsitz
René
, Montag, 02.03.2015 (vor 3810 Tagen) @ Kommunalfreund
bearbeitet von René, Montag, 02.03.2015
Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.
Hallo Alfred - mit solchen Beiträgen und Bewertungen solltest Du doch mal überprüfen ob Du lieber kommunsistische Parolen unterstützen willst oder ??
Viel mehr hätte ich dem Beitrag von Rebell auch nicht beizufügen gehabt.
Da hat jemand eine ganz konkrete Frage, die auch sehr offensichtlich ist - und dann wird um den heißen Brei getanzt, ohne irgendwie zu helfen. Der Beitrag von Alfred ist prägnant.
http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/kraeftig-fuer-freiburg-zahlen-duerf...
Regelmäßig vor Bürgerentscheiden weist irgendjemand noch mal drauf hin, dass ja Nebenwohnsitzler kein Stimmrecht haben. Oder Mitbürger anderer Staaten, die auch da leben. Oder. Oder. Oder. In diesem Zusammenhang ist es Populismus, denn die Kommune kann das Problem schlicht und ergreifend nicht lösen, ohne damit die Anfechtung des Entscheides zu ermöglichen.
Ferner erscheint die Lösung des Problemes auch nicht offensichtlich. Wenn jemand in mehr als einem Gliederungstrang (Bund-Land-Kommune) Stimmrecht genießt, bevorteilt es gegenüber all jenen, die nur in einem Gliederungsstrang dies wahrnehmen dürfen. Ich würde gerne lesen, Wie dies in Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung gebracht werden kann.
[..] andererseits verweigert Freiburg ihnen jegliche Mitsprache in Fragen der Ausgabenpolitik. Ist das demokratisch? Nein, aber leider legal. Zumindest nach der stadteigenen Auslegung des Kommunalwahlgesetzes.
Das Kommunalwahlgesetz zielt nur auf den Begriff der Wahlberechtigten. Definiert wird der Begriff im §7 Landeswahlgesetz. Dort sehe ich keinen Grund, an der "stadteigenen Auslegung" zu zweifeln.
Kräftig für Freiburg zahlen, ja draufzahlen, das dürfen wir, mitentscheiden in der Stadt dürfen wir nicht. "No taxation without representation" hieß es schon in englischen Kolonien in Nordamerika vor 1776 und führte zur amerikanischen Revolution.
Ja, that's life.
Besteuerung von Zweitwohnsitz
Schmunzel , Dienstag, 03.03.2015 (vor 3810 Tagen) @ René
Hätte es 1773 schon Internet gegeben, dann hätte König Georg III. die Beiträge der Kolonisten "No taxation without representation" sicher als sehr unfreundlich empfunden. Oder als populistisch.
Und hätte entsprechend königlich reagiert.
Zeitlos gilt immer: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
Aber das hat in der Tat mit dem berechtigten Anliegen des Fragestellers nichts zu tun und gehört in einen eigenen Thread.
Besteuerung von Zweitwohnsitz
René
, Mittwoch, 04.03.2015 (vor 3808 Tagen) @ Schmunzel
Hätte es 1773 schon Internet gegeben, dann hätte König Georg III. die Beiträge der Kolonisten "No taxation without representation" sicher als sehr unfreundlich empfunden. Oder als populistisch.
Es ist weit hergeholt, den Leitspruch der Unabhängigkeitserklärung auf die ZWS anzuwenden.