Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro

Soraya @, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3754 Tagen)

Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro
Eine Zweitwohnungssteuer wird auch für solche Räume fällig, die sowohl als Büro- oder Ge-schäftsräume als auch zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Das berichtet die »Neue Juristische Wochenschrift« unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mün¬chen.

http://www.main-netz.de/themen/beruf-bildung/beruf_und_bildung/subdept/politik/kurz/art...

ob das wohl auch für Kommunisten oder Abgeordnete in Berlin gilt?

Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro

René ⌂ @, Montag, 02.03.2015 (vor 3753 Tagen) @ Soraya

Ohne die Stadt und den Urteilstext kann ich mir keine Meinung bilden, würde es gerne aber in die Urteilsdatenbank aufnehmen.

Allgemein gibt es kommunal sehr unterschiedliche Begriffe, was als Wohnung verstanden werden. Und wenn der Begriff auf Räume abzielt, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, scheint das Urteil dann nur logisch zu sein.

ob das wohl auch für Kommunisten oder Abgeordnete in Berlin gilt?

Ich wüsste nicht, welche Unterschiede ein Urteil hinsichtlich der politischen Ausrichtung hat. Berlin zielt beim ZWS-Gesetz sowohl auf Baurecht als auch auf die tatsächliche Nutzung ab.