Zweitwohnsitzsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Studentin1, Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen)
Hallo,
ich habe von der Stadt Köln einen Brief bekommen bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer.
Scheinbar ist das Haus meiner Eltern noch als Zweitwohnsitz eingetragen.
Vor 4,5 Jahren bin ich aus Köln weggezogen zum studieren. Ich habe seit dem ausschließlich in meinem Studienort gewohnt und bin dort auch mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet. Mein Elternhaus habe ich nur zu Geburtstagen aufgesucht und dann im Gästezimmer oder bei Freunden übernachtet. Ich habe nicht einmal Weihnachten dort verbracht.
Muss ich nun Zweitwohnsitzsteuer für Köln nachzahlen, selbst wenn ich dort gar nicht gelebt habe?
Liebe Grüße
Zweitwohnsitzsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Rebell , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ Studentin1
Scheinbar ist das Haus meiner Eltern noch als Zweitwohnsitz eingetragen.
Da bist Du nicht alleine - der Gesetzgeber will es sooooo.
Vor 4,5 Jahren bin ich aus Köln weggezogen zum studieren..
Das geht bundesweit vielen Studenten sooo - sobald die Rollen getausch sind, das heißt solange Du mit Erstwohnsitz in Köln gemeldet bist hat die Stadt Köln von Dir im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich in der Regel jedes € 1000 für Dich in der Stadtkasse, damit bist Du der begehrte Bürger.
Sobald Du Dich aber in einer anderen Stadt nur wegen des Studiums mit zu Erstwohnsitz gemeldet bist- rückt Köln davon ab und schon wirst den unerwünschten Personenkreisen abgestuft umd musst Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Es bleibt wohl dabei, denn die Bürger mit Zweitwohnsitz sind eine ganz kleine wehrlose Minderheit - die können nur dort wählen wo der Erstwohnsitz gemeldet ist.
Bedenke liebe Studentin früher als noch zu Hause warst konntest bei der Kommunalwahl Deine Stimme geben, wen Du für glaubwürdiger und bürgernäher beurteilt hast. Sobald die Kommune von Dir im kommunalen Finanzausgleich nichts mehr hat bist Du übriger wie ein Dreck auf der Straße - der Zweitwohnsitzbürger ist aus diesen Gründen überall unerwünscht. Hunde sind ebenfalls unerwünscht auch die Halter von Hunden werden überall auch dort bestuert wo es eine Zweitwohnungsstuer gibt.
Muss ich nun Zweitwohnsitzsteuer für Köln nachzahlen, selbst wenn ich dort gar nicht gelebt habe?
Sollte nun Dir in diesem Forum jemand den Versuch wagen Dich auch noch zu beraten wie Du die Steuer verhindern kannst, dann macht sich Dieser "Berater" sogar noch strafbar.
Diesem Forum fehlt die Erlaubnis in solchen Fällen Tips und Hinweise zu geben.
Auch dieses ist Deutsche Grundlichkeit!
Wenn der Administrator Beratungen dulden sollte, dann macht auch er sich strafbar- da nützt dann auch die Zensur nichts mehr!!
Abhilfe: Alle Betroffenen von der Zwst sollten sich an ihre zuständigen Poltitiker ober Kommunal- Landes- oder Bundestagsabgeordnete und auf
unmissverständlich auf diese Diskriminierung hinweisen.
Zweitwohnsitzsteuer fürs Elternhaus zahlen?
René , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ Rebell
Scheinbar ist das Haus meiner Eltern noch als Zweitwohnsitz eingetragen.
Da bist Du nicht alleine - der Gesetzgeber will es sooooo.
Der Gesetzgeber will es so, dass sie Haus ihrer Eltern eingetragen ist...?
Sobald Du Dich aber in einer anderen Stadt nur wegen des Studiums mit zu Erstwohnsitz gemeldet bist- rückt Köln davon ab und schon wirst den unerwünschten Personenkreisen abgestuft umd musst Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Sie wurde aufgefordert, eine Erklärung zu machen. Weil sie bei der Stadt noch gemeldet ist. Es ist gewissermaßen eigenes Verschulden.
Es bleibt wohl dabei, denn die Bürger mit Zweitwohnsitz sind eine ganz kleine wehrlose Minderheit - die können nur dort wählen wo der Erstwohnsitz gemeldet ist.
Warum soll sie denn da wählen dürfen, wo sie einmal im Jahr zum Geburtstag hinfährt?
Zweitwohnsitzsteuer fürs Elternhaus zahlen?
René , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ Studentin1
Woher soll die Stadt Köln denn auch wissen, dass du nicht mehr wohnst, wenn du es ihr nicht mitgeteilt hast?
Natürlich ist es wieder eine Unverschämtheit dieser Stadt Köln (das macht so extrem keine andere), sich möglichst kurz vor Ende von Verjährungsfristen (im Sinne der Abgabenordnung) bei dir zu melden. So eine Aufforderung hätte auch vor zwei oder drei Jahren schon erfolgen können.
Du solltest erklären, dass ein Irrtum vorlag. Ein Meldefehler. Eben, dass du die Wohnung schon ausgezogen hast (mit Datum). Und dass du den Fehler schon viel eher hättest feststellen können, wenn die Stadt Köln eher aus den Puschen gekommen wäre.
Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Alfred , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ René
Warum einen Fehler zugeben, wenn man keinen gemacht hat? Um unnötig ein Bußgeld zu riskieren?
Am Rande:
Die Stadt Köln ist notorisch klamm. Das wäre sie auch, wenn im kommunalen Finanzausgleich die Nebenwohnungen berücksichtigt würden. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer wären - so wie jetzt - ein willkommenes Zubrot und würde weiterhin erhoben, ob unanständig oder nicht.
Das Problem des kommunalen Finanzausgleichs ist es nicht, dass Nebenwohnungen nicht berücksichtigt werden.
Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?
René , Dienstag, 10.03.2015 (vor 3592 Tagen) @ Alfred
Warum einen Fehler zugeben, wenn man keinen gemacht hat? Um unnötig ein Bußgeld zu riskieren?
Deshalb schrieb ich ja auch von Irrtum.
In der Regel meldet auch die neue Kommune dich bei der alten ab - wenn du es wünschst. Das steht dann auf dem Anmeldebogen.
Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Alfred , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ René
Natürlich ist es wieder eine Unverschämtheit dieser Stadt Köln (das macht so extrem keine andere), sich möglichst kurz vor Ende von Verjährungsfristen (im Sinne der Abgabenordnung) bei dir zu melden. So eine Aufforderung hätte auch vor zwei oder drei Jahren schon erfolgen können.
Das sieht die Stadt Köln ein bisschen anders - sie besteuert rückwirkend bis zu 7 Jahre. ausgehend davon, dass die Festsetzungsfrist erst drei Jahre nach der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung beginnt. erfolgreiche Klagen gegen diese Praxis sind mir nicht bekannt - wie auch.
Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Alfred , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ Studentin1
Ignoriere den Beitrag von Rebell.
Du bist in Köln mit Nebenwohnung registriert, was nach Deiner Schilderung wohl falsch sein dürfte. Aber das ist für Deine ZWSt-Pflicht nachrangig. Du bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung bist. Das könnte die Stadt Köln zwar selbst herausfinden, will sie aber nicht. Deswegen in der Erklärung zur ZWSt angeben:
- keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung,
- Begründung: Es handelt sich bei der Nebenwohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern (siehe Melderegister), das ich nicht innehabe. Mir wird dort nur eine jederzeit widerufbare Wohngelegenheit geboten.
Das sollte inzwischen selbst bei der Stadt Köln reichen. Wenn Nachfragen kommen sollten, hier wieder melden.
Am Rande: Die Nebenwohnung bei Gelegenheit abmelden. Wann Du ausgezogen bist, weißt Du selbst am besten, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?
Gustav , Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ Alfred
Ignoriere den Beitrag von Rebell und auch den von Alfred!
weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung bist.
Hey Alfred da hast wohl nicht alles Tassen im Schrank? Gleichzeitig sollte man zugeben eine widerrufbare Wohngelegenheit? das passt doch nicht zusammen,
Mir wird dort nur eine jederzeit widerufbare Wohngelegenheit geboten.
und damit bist auch Zweitwohnungsteuerpflichtig
Das sollte inzwischen selbst bei der Stadt Köln reichen. Wenn Nachfragen kommen sollten, hier wieder melden.
Ich würde der Stadt Köln empfehlen einen Zweitwohnungsdetektiv oder gar mehrere einstellen, das würde sich wohl rechnen.Klingelschilderputzer seien dabei sehr gut bezahlt!!
Was ist eigentlich mit dem vorherschenden Datenaustausch ? So wie mir bekannt ist bekommt die Erstwohnsitzkommune eine Meldung wenn ein Bürger sich in einer anderen Gemeinde oder Stadt angmeldet hat. Auch die Anmeldung einer Zweitwohnung geht an die betreffende Kommune wo der Erstwohnsicht eingetragen ist.
Wer sich mit Nebenwohnsitz meldet gem Meldegesetz, für den wird es wohl schierig erst nach Zustellung eines Fragebogens dazu durchmoglen zu wollen - ein Zweitwohnungssteuer nicht bezahlen zu wollen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Köln nicht verzichten braucht. Es fehlt der STadt Köln ein Erstwohnsitzbürger und deshalb geht Köln im kommunalen Finanzausgleich leer aus.
Wie einfach wäre es denn wenn es eine praktikable Lösung geben würde im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich auch Bürger mit Zweitwohnsitz als Bürger und nicht wie bisher als nicht existierende Geschöpfe zu ignorieren??????
Grober Unfug
Alfred , Sonntag, 08.03.2015 (vor 3594 Tagen) @ Gustav
Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du einfach die Tastatur nicht berühren.
Wer mit Nebenwohnung registriert ist, muss noch lange nicht Inhaber einer Zweitwohnung sein. Selbst dann nicht, wenn gem. Satzung jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein sollte.