Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

StefanM, Montag, 09.03.2015 (vor 3593 Tagen)

Hallo zusammen,

Köln und die Zweitwohnsitzsteuer scheint seit einiger Zeit fest zusammen zu gehören. Vergangenen Donnerstag habe ich auch einen Brief der Stadt Köln bekommen mit einem angehängten mehrseitigem Formular, auf dem ich meinen Zweitwohnsitz darlegen soll. Anhand dessen würde meine Zweitwohnsitzsteuer berechnet.

Jetzt ist es aber so, dass mir selbst der Zweitwohnsitz in Köln neu ist - ich also davon bislang gar nichts wusste. Ich habe 2011 bis 2012 (wieder) ein gutes Jahr bei meinen Eltern gewohnt (das war im Studium, während eines Praktikums). Nach dem Praktikum (und nach Abschluss des Studiums für den Job) bin ich wieder aus Köln weggezogen und habe mich im neuen Wohnort angemeldet. Der Erstwohnsitz lieg seit Ende 2012 also nicht mehr in Köln und willentlich habe ich auch meinen Zweitwohnsitz in Köln nicht angemeldet (das muss beim Ummelden anscheinend schief gegangen sein).

In jedem Fall wohne ich bei meinen Eltern nicht mehr, sondern bin nur alle 4-6 Wochen mal zu Besuch für ein Wochenende da. Auch in der Zeit, in dem ich meinen Erstwohnsitz (für das erwähnte Praktikum bei meinen Eltern) hatte, gab es keinen Mietvertrag (o.ä.) zwischen mir und meinen Eltern.

Kann ich den Zweitwohnsitz rückwirkend für die letzten zwei Jahre zurücknehmen? In jedem Fall sehe ich es nicht ein, Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Zweitwohnsitz hieße für mich, dass ich eine Familie (Frau und ggf. Kind) in Köln hätte, dass ich regelmäßig jedes Wochenende da bin, dass ich Miete für die zweite Wohnung zahlen würde oder sogar vom Zweitwohnsitz aus mal zur Arbeit fahren könnte (immerhin sind es knapp 450 km Entfernung!). All das trifft auf mich nicht zu.

Ich freue mich über jeden Rat von Euch.

Vielen Dank
Stefan.

Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 09.03.2015 (vor 3593 Tagen) @ StefanM

Du bist in Köln mit Nebenwohnung registriert, was nach Deiner Schilderung wohl falsch sein dürfte. Aber das ist für Deine ZWSt-Pflicht nachrangig. Du bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung in Köln bist.
Deswegen in der Erklärung zur ZWSt angeben:
- keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung,
- Begründung: Es handelt sich bei der Nebenwohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern (siehe Melderegister), das ich nicht innehabe. Mir wird dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten.

Das sollte inzwischen selbst bei der Stadt Köln reichen. Wenn Nachfragen kommen sollten, hier wieder melden.

Am Rande: Die Nebenwohnung bei Gelegenheit abmelden. Wann Du ausgezogen bist, weißt Du selbst am besten, um keine schlafenden Hunde zu wecken (Ordnungswidrigkeit wegen verspäteter Abmeldung).

Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

René ⌂ @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3592 Tagen) @ StefanM

Ergänzend zu Alfred: Schaue doch mal in deine Unterlagen zur Anmeldung deiner neuen Wohnung. In der Regel bekommst du ja einen Durchschlag bei der Anmeldung. Da steht auch drauf, ob deine neue Gemeinde dich bei der alten abmelden oder den Wohnsitz zur Nebenwohnung herabstufen soll.

Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

Kommunalfreund @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3592 Tagen) @ René

Ergänzend zu Alfred: Schaue doch mal in deine Unterlagen zur Anmeldung deiner neuen Wohnung. In der Regel bekommst du ja einen Durchschlag bei der Anmeldung. Da steht auch drauf, ob deine neue Gemeinde dich bei der alten abmelden oder den Wohnsitz zur Nebenwohnung herabstufen soll.

Vordergründig dient das Forum als Anlaufpunkt für Betroffene, die Rat suchen.

Mit solchen Empfehlungen von Alfred und Rene rücken doch beide in der Nähe der unerlaubten Beratungs-Praxis lasst uns mal gespannt sein ob denn eine Anwaltskammer sich aktiv einschaltet und eine Abmahnung verpasst.

Eigentlich sollte so ein Forum nicht nur zensiert, sondern von Haus aus verboten werden.

Begründung: Die Zweitwohnungssteuer ist wiederholt von obersten Gerichtshof für zulässig erklärt und den Kommunen fehlt es hint und vorn an finaziellen Spielräumen.

leider scheuen sich so viele Kommunen die Zweitwohnungssteuern so kräftig zu erhöhen, dass die Haushaltslage sich spürbar verbessern würde. Was nützt es denn in München bei Aufwendungen von über 3 Mio nur spärliche 5 Mio Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer.
Ganz lachhaft ist doch die Berliner Regelung, aber was ist denn schon in Berlin etwa richtig gemacht? Wenn man etwas beginnt, dann ist entweder eine halbe Sache oder sie wird nicht rechtzeigig fertig bzw. muss man befürchten, dass es gar nie soweit kommt wie geplant!

Baden Baden - wie hier schon irgendwann erwähnt, hat es doch richtig erkannt und besteuert Zweitwohnungen mit 35 % von der Jahresmiete.

In Lech am Arlberg geht man den noch wesentlich intelligenten Weg und beschäftigt sogar einen Zweitwohnungsdetektiv und gnehmigt nur Bürgern eine Zweitwohnung zu erwerben bzw. müssen diese nachweislich sich zu den Millionären zählen bzw. es unter Beweis stellen. Nichts für Angeber oder Hochstapler!

Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3592 Tagen) @ Kommunalfreund

Auch Du solltest besser die Finger von der Tastatur lassen.
Die Besteuerung des Nutzens einer Nebenwohnung ist ausdrücklich nicht erlaubt - da kann eine Kommune so klamm sein, wie sie will. Aber das zu verstehen, wird Dir für immer verwehrt bleiben.
Am Rande:
Ich kann hier so viele Tipps geben und Überlegungen anstellen, wie ich will. Das ist noch nicht mal 'ne Ordnungswidrigkeit nach dem RDL. Da lebst Du schon gefährlicher.