Informationspflicht

Ingo, Donnerstag, 26.03.2015 (vor 3774 Tagen)

Hallo zusammen,
wann ist die Gemeinde/die Stadt eigentlich verpflichtet, die Einführung dieser Steuer bekanntzugeben?? In unserem Fall wurde die Einführung der Steuer Anfang Dezember 2014 entschieden. Den Bescheid dazu (und die Info über die Einführung) bekamen wir überraschend aber erst vergangene Woche. Bedeutet für uns: Als Dauercamper sind wir auch verpflichtet diese Abgabe zu zahlen - allerdings wurden wir erst Wochen nach Vertragsabschluss mit dem Campingplatz darüber informiert und zwar genau eine Woche (!) vor Saisonbeginn.... also so spät, das keine Chance mehr bestand, vom "Mietvertrag" des Dauerstellplatzes zurückzutreten. Unser Platz liegt an der Nordsee und von November bis Ende März ist der Platz geschlossen - die Wohnwagen sind abgebaut und wir natürlich nicht vor Ort. Zur Ausgangsfrage: Besteht gegenüber uns eine Mitteilungspflicht? Wenn ja, wie kurzfristig darf das sein? Freue mich über Antworten - denn zur Zeit haben viele Camper Widerspruch eingelegt und das Verfahren "schwebt". DANKE!


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