Informationspflicht

Ingo, Donnerstag, 26.03.2015 (vor 4194 Tagen)

Hallo zusammen,
wann ist die Gemeinde/die Stadt eigentlich verpflichtet, die Einführung dieser Steuer bekanntzugeben?? In unserem Fall wurde die Einführung der Steuer Anfang Dezember 2014 entschieden. Den Bescheid dazu (und die Info über die Einführung) bekamen wir überraschend aber erst vergangene Woche. Bedeutet für uns: Als Dauercamper sind wir auch verpflichtet diese Abgabe zu zahlen - allerdings wurden wir erst Wochen nach Vertragsabschluss mit dem Campingplatz darüber informiert und zwar genau eine Woche (!) vor Saisonbeginn.... also so spät, das keine Chance mehr bestand, vom "Mietvertrag" des Dauerstellplatzes zurückzutreten. Unser Platz liegt an der Nordsee und von November bis Ende März ist der Platz geschlossen - die Wohnwagen sind abgebaut und wir natürlich nicht vor Ort. Zur Ausgangsfrage: Besteht gegenüber uns eine Mitteilungspflicht? Wenn ja, wie kurzfristig darf das sein? Freue mich über Antworten - denn zur Zeit haben viele Camper Widerspruch eingelegt und das Verfahren "schwebt". DANKE!

Informationspflicht

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2015 (vor 4194 Tagen) @ Ingo

wann ist die Gemeinde/die Stadt eigentlich verpflichtet, die Einführung dieser Steuer bekanntzugeben?

Vor Inkrafttreten der Satzung durch öffentliche Bekanntmachung.

Informationspflicht

Ingo, Freitag, 27.03.2015 (vor 4193 Tagen) @ Alfred

Hallo lieber Alfred,

danke für deinen Hinweis. Dennoch wie siehst du das mit der kurz Fristigkeit und mit der Tatsache, dass Betroffene nicht benachrichtigt wurden. Hier auf dem Camping Platz kommt niemand aus der Region - und sogar der Platzbetreiber hat die Umsetzung erst durch die Post vergangene Woche erfahren. Wie kann das passieren? Ist das rechtens?

Klar gab es irgendwo eine öffentliche Bekanntmachung... im Internet, im Schaukasten vorm Rathaus, in einer der Tageszeitungen? Wir haben keine Möglichkeit diese Medien alle täglich zu durchforsten um evtl. eine Bekanntmachung zu lesen....

LG

Informationspflicht

Alfred @, Freitag, 27.03.2015 (vor 4193 Tagen) @ Ingo

... wie siehst du das mit ...

Der Kommune war die Problematik der Wohnwagenbesitzer mit Sicherheit bekannt. Trotzdem hat die sich auf die unumgänglich notwendige Information beschränkt. Das mag unanständig sein, aber dafür kann man sich nichts kaufen.

Ist das rechtens?

Ja.