Ursprünglichen Hauptwohnsitz nachträglich zu Nebenwohnsitz und neuer Hauptwohnsi

dadonking, Freitag, 27.03.2015 (vor 4193 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Anfang letzten Jahres berufsbedingt von Marl (Elternhaus, Freunde etc.) nach Kerpen gezogen. Seitdem fahre ich jedes Wochenende zurück nach Marl, um Freunde und Familie zu sehen (Lebensmittelpunkt) und wohne in der Zeit bei meinen Eltern, wo ich mich finanziell beteilige.

Die Wohnung in Kerpen habe ich bei Bezug direkt als Hauptwohnung angemeldet ohne Zweitwohnung etc..

Nun stelle ich mir die Frage, ob ich nachträglich wieder Marl als Hauptwohnsitz und Kerpen als Nebenwohnsitz ummelden kann? Was es aus meiner Sicht auch ist.

Hauptwohnung

Alfred @, Freitag, 27.03.2015 (vor 4193 Tagen) @ dadonking

Wenn Du Dich berufsbedingt vorwiegend in Kerpen aufhältst ist dort Deine melderechtlichen Hauptwohnung.

Hauptwohnung

dadonking, Samstag, 28.03.2015 (vor 4192 Tagen) @ Alfred

Kann ich denn dann noch rückwirkend zu Anfang letzten Jahres meinen Zweitwohnungssitz melden?

Hauptwohnung

Alfred @, Samstag, 28.03.2015 (vor 4192 Tagen) @ dadonking

Nicht, wenn Du in Kerpen melderechtkonform mit Hauptwohnung gemeldet bist. Marl mag Dein Lebensmittelpunkt sein, ist dann aber Deine Nebenwohnung.

Hauptwohnung

dadonking, Sonntag, 29.03.2015 (vor 4191 Tagen) @ Alfred

Daher nun meine Frage, ob ich Marl rückwirkend zu Anfang letzten Jahres als Zweitwohnungssitz melden kann bzw. sollte?

Hauptwohnung

Alfred @, Montag, 30.03.2015 (vor 4190 Tagen) @ dadonking

Daher nun meine Frage, ob ich Marl rückwirkend zu Anfang letzten Jahres als Zweitwohnungssitz melden kann bzw. sollte?

Stellt sich mir die Frage: wozu?