Zweitwohnungssteuer nach 50 Jahre alten Fakten kippbar?

Rebell @, Freitag, 24.04.2015 (vor 3284 Tagen)

hiermit die Frage an Alfred - ist auch dieses PARANOIA??

01/09/15
Zweitwohnungssteuer schon wieder im Streit
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(SHZ 9.1.15)
Der Haus- und Grundeigentümerverein Haus und Grund rät seinen 65.000 Mitgliedern in Schleswig-Holstein zum Widerspruch gegen die Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer 2015. Begründet wird die Empfehlung mit dem Hinweis, dass viele Gemeinden der Berechnung der Steuer die Jahresrohmiete zugrunde legen. Grundlage des Mietwertes wäre eine Hochrechnung auf der Basis der Grundmieten im Jahre 1964. Dieser Maßstab entspräche nicht der heutigen Mietwirklichkeit. Es würde außer Acht gelassen, dass sich die Mieten an verschiedenen Orten völlig unterschiedlich entwickeln.

Die Betroffenen klagen viel zu wenig und hätten die größte Chancen die Zweitwohnungssteuer zu kippen.

Das bringt auch den Verantwortlichen von Gemeindetag Kopfzerbrechen

Der Gemeindetag bezieht sich nur auf die „angemahnte Reform der Grundsteuer, weil die Berechnung verzerrend ist“. Genau darum geht es doch! Die Gemeinden bräuchten - so der Gemeindetag - bei evtl. erkannter Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage vier (!) Jahre, um eine Rechtsanpassung vorzunehmen.


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