Muss Freundin ZWS zahlen?

Gunther123, Mittwoch, 29.04.2015 (vor 3695 Tagen)

Moin,
leider könnte das Thema ZWS auch für mich aktuell werden.
Bin vor rund 10 Jahren mit Frau nach Sankt Peter Ording gezogen (altes Haus gekauft), vor 8 Jahren zog ihr neuer Lebensgefährte hier ein (so eine Art 3er Wg).
Seit 5 Jahren bin ich mit einer Frau liiert, die eine eigene Wohnung in Büsum hat und dort auch gemeldt ist.
Wir pendeln seit der Zeit hin und her, ca. 60% SPO - 40% Büsum, jeder ist bei seinem Wohnsitz gemeldet.
Manchmal ist jeder auch nur allein in seiner Wohnung.

Letzte Woche sagte Freundin bei Allg. Verkehrskontrolle (dummerweise) dem Polizisten, dass sie z.zt. gerade vorübergehend in SPO bei mir wohnt.
Der fragte dann nach Kurkarte resp. Meldeeintrag auf Perso, jetzt muss sie nächste Woche zu Polizei wegen 'Verdacht auf Verstoss gegen Meldegesetz/Hinterziehung Kurabgabe resp. ZWS".

Frage: Wann wird ZWS fällig, auch dann, wenn man sich gegenseitig besucht? Oder muss sie in SPO und ich in Büsum ZWS zahlen?
Hab gerade so ein bisschen den Glauben an Welt verloren.

Kurzum: Muss man sich jetztSorgen machen?

Muss Freundin ZWS zahlen?

Alfred @, Donnerstag, 30.04.2015 (vor 3694 Tagen) @ Gunther123

Ich gehe mal davon aus, dass Du und Deine Freundin nicht Inhaber der Wohnung des jeweils anderen seid, also jeder nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit in Anspruch nimmt. Zweitwohnungsteuer fällt bei dieser Konstellation auf keinen Fall an.

Beim Melderecht könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, das Deine Freundin nicht bei Dir im melderechtlichen Sinn "eingezogen" ist, sondern Dich nur "besucht". Da hat Melderecht durchaus eine Grauzone. Meldepflichtig ist man in Schleswig-Holstein spätestens 6 Monate und 2 Wochen nach dem Einzug in eine Nebenwohnung. Ob das nützlich sein kann, solltet Du überdenken

Was den Kurbeitrag angeht, solltest Du die Satzung der Stadt lesen. Bei besuchsweisem Aufenthalt bei einem Bekannten )s.o.)sehe ich erst Mal keine Beitragspflicht.