Muss Freundin ZWS zahlen?
Ich gehe mal davon aus, dass Du und Deine Freundin nicht Inhaber der Wohnung des jeweils anderen seid, also jeder nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit in Anspruch nimmt. Zweitwohnungsteuer fällt bei dieser Konstellation auf keinen Fall an.
Beim Melderecht könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, das Deine Freundin nicht bei Dir im melderechtlichen Sinn "eingezogen" ist, sondern Dich nur "besucht". Da hat Melderecht durchaus eine Grauzone. Meldepflichtig ist man in Schleswig-Holstein spätestens 6 Monate und 2 Wochen nach dem Einzug in eine Nebenwohnung. Ob das nützlich sein kann, solltet Du überdenken
Was den Kurbeitrag angeht, solltest Du die Satzung der Stadt lesen. Bei besuchsweisem Aufenthalt bei einem Bekannten )s.o.)sehe ich erst Mal keine Beitragspflicht.
gesamter Thread:
- Muss Freundin ZWS zahlen? -
Gunther123,
29.04.2015
- Muss Freundin ZWS zahlen? - Alfred, 30.04.2015