Zweitwohnsitz aus privaten Gründen
Hallo,
ich lebe in einer unverheirateten Lebensgemeinschaft und bin zu meinem Partner (Berlin) gezogen. Meine Wohnung an meinem Arbeitsplatz will ich als Zweitwohnsitz (HH) beibehalten und dementsprechend absetzten. Erkennt das Finanzamt eine Verlegung des Hauptwohnsitzes aus privaten Gründen auch ohne Heirat an?
Muss ich nochmal in Hamburg zum Amt um den Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz umzumelden, oder reicht es, wenn ich mich in Berlin melde?
MfG Kiko
Zweitwohnsitz aus privaten Gründen
Muss ich nochmal in Hamburg zum Amt um den Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz umzumelden, oder reicht es, wenn ich mich in Berlin melde?
Bitte nachfragen bei der Kommune, die Bedinungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, in Bayern bekommt die Erstwohnsitzgemeinde einen Hinweis von der Kommune wo der Zweitwohnsitz angemeldet worden ist.
Umgekehrt gilt das Gleiche.
Zweitwohnsitz aus privaten Gründen
Aus dem Berliner Meldegesetz:
[blockquote]Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners. [..] In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.[/blockquote]
Was deine vorwiegend benutzte Wohnung ist, wissen wir nicht. Aber möglicherweise ist es ein "Zweifelsfall" und du erklärst den Schwerpunkt deiner Lebensbeziehung für Berlin. So zumindest das Melderecht.
Ob das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt, kann ich dir nicht beantworten (und ist auch nicht mehr Gegenstand des Forums - das ist Steuerrecht).
Mit der Meldung des neuen Hauptwohnsitzes kannst du auch erklären, was mit den anderen Wohnungen passieren soll.