Zweitwohnsitz aus privaten Gründen

René ⌂ @, Montag, 18.05.2015 (vor 3523 Tagen) @ kiko33

Aus dem Berliner Meldegesetz:

[blockquote]Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners. [..] In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.[/blockquote]

Was deine vorwiegend benutzte Wohnung ist, wissen wir nicht. Aber möglicherweise ist es ein "Zweifelsfall" und du erklärst den Schwerpunkt deiner Lebensbeziehung für Berlin. So zumindest das Melderecht.

Ob das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt, kann ich dir nicht beantworten (und ist auch nicht mehr Gegenstand des Forums - das ist Steuerrecht).

Mit der Meldung des neuen Hauptwohnsitzes kannst du auch erklären, was mit den anderen Wohnungen passieren soll.


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