Zweitwohnungssteuer für Arbeitszimmer

Schildkröte2010 @, Freitag, 22.05.2015 (vor 3518 Tagen)

Wir (Ehepaar) besitzen in der gleichen Stadt 2 Wohnungen. In Wohnung A sind wir mit Hauptwohnsitz gemeldet, in der anderen Wohnung B haben wir unsere beiden Arbeitszimmer (Wir sind beide Lehrer, die Arbeitszimmer werden auch vom Finanzamt steuerlich anerkannt). Als Zweitwohnung haben wir Wohnung B nicht angemeldet, da wir weder dort wohnen noch schlafen. Kann die Stadt für Wohnung B Zweitwohnungssteuer verlangen?
Das wäre ja so, als ob wir für unseren Arbeitsplatz Zweitwohnungssteuer bezahlen müssten.

Zweitwohnungsteuer für Arbeitszimmer

Alfred @, Freitag, 22.05.2015 (vor 3518 Tagen) @ Schildkröte2010

Zum Melderecht:
Ihr seid mit alleiniger Wohnung registriert, und das ist nach der Beschreibung – „da wir weder dort wohnen noch schlafen“ - auch melderechtskonform.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Ohne die Satzung der Stadt zu kennen, lässt sich nur allgemein feststellen, dass eine ZWSt nicht rechtmäßig ist.

Zweitwohnungssteuer für Arbeitszimmer

René ⌂ @, Dienstag, 26.05.2015 (vor 3514 Tagen) @ Schildkröte2010

Mal vom Melderecht abgesehen (siehe Alfred), könnte es mitunter auch heikel werden, wenn ihr ne Wohnung anmietet, die ihr nicht zum Wohnen nutzt, aber ausschließlich zum Arbeitszimmer abrechnen benutzt (-> Zweckentfremdung von Wohnraum)