Zweitwohnungssteuer für Arbeitszimmer
Wir (Ehepaar) besitzen in der gleichen Stadt 2 Wohnungen. In Wohnung A sind wir mit Hauptwohnsitz gemeldet, in der anderen Wohnung B haben wir unsere beiden Arbeitszimmer (Wir sind beide Lehrer, die Arbeitszimmer werden auch vom Finanzamt steuerlich anerkannt). Als Zweitwohnung haben wir Wohnung B nicht angemeldet, da wir weder dort wohnen noch schlafen. Kann die Stadt für Wohnung B Zweitwohnungssteuer verlangen?
Das wäre ja so, als ob wir für unseren Arbeitsplatz Zweitwohnungssteuer bezahlen müssten.