Zweitwohnungssteuer für Arbeitszimmer
Wir (Ehepaar) besitzen in der gleichen Stadt 2 Wohnungen. In Wohnung A sind wir mit Hauptwohnsitz gemeldet, in der anderen Wohnung B haben wir unsere beiden Arbeitszimmer (Wir sind beide Lehrer, die Arbeitszimmer werden auch vom Finanzamt steuerlich anerkannt). Als Zweitwohnung haben wir Wohnung B nicht angemeldet, da wir weder dort wohnen noch schlafen. Kann die Stadt für Wohnung B Zweitwohnungssteuer verlangen?
Das wäre ja so, als ob wir für unseren Arbeitsplatz Zweitwohnungssteuer bezahlen müssten.
Zweitwohnungsteuer für Arbeitszimmer
Zum Melderecht:
Ihr seid mit alleiniger Wohnung registriert, und das ist nach der Beschreibung – „da wir weder dort wohnen noch schlafen“ - auch melderechtskonform.
Zur Zweitwohnungsteuer:
Ohne die Satzung der Stadt zu kennen, lässt sich nur allgemein feststellen, dass eine ZWSt nicht rechtmäßig ist.
Zweitwohnungssteuer für Arbeitszimmer
Mal vom Melderecht abgesehen (siehe Alfred), könnte es mitunter auch heikel werden, wenn ihr ne Wohnung anmietet, die ihr nicht zum Wohnen nutzt, aber ausschließlich zum Arbeitszimmer abrechnen benutzt (-> Zweckentfremdung von Wohnraum)