Zweitwohnungsteuer für Arbeitszimmer

Alfred @, Freitag, 22.05.2015 (vor 3518 Tagen) @ Schildkröte2010

Zum Melderecht:
Ihr seid mit alleiniger Wohnung registriert, und das ist nach der Beschreibung – „da wir weder dort wohnen noch schlafen“ - auch melderechtskonform.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Ohne die Satzung der Stadt zu kennen, lässt sich nur allgemein feststellen, dass eine ZWSt nicht rechtmäßig ist.


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