Zweitwohnungsteuer, wenn die Wohnung leersteht?

Alfred @, Donnerstag, 04.06.2015 (vor 3505 Tagen) @ karlsruhe1234

Wenn eine Wohnung nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, besteht keine Meldepflicht.
Nach der Heidelberger Satzung besteht keine Zweitwohnungsteuerpflichtig. Kann aber sein, dass die Stadt das anders sieht und das VG die gleiche Brille aufhat.
Am Rande:
Eine Wohnung Im Studentenwohnheim zu mieten, um sie nicht zu nutzen, erscheint mir merkwürdig ...


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