ZWS als Studentin in Dresden

lola @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6529 Tagen)

Hallo,
eine Frage hätte ich:
Ich bin im Oktober von Frankfurt nach Dresden gezogen, da ich dort studiere. Ich habe es bisher versäumt (ich weiß, Asche auf mein Haupt) mich umzumelden. Ich weiß ebenso, dass ich dafür belangt werden kann, in dem ich ein Bußgeld zahlen muss. Was mich dabei interessiert: Weiß jemand wie hoch das ist> Momentan, da Semesterferien sind, bin ich wieder in Frankfurt, und bis ich mich ummelden kann, ist schon wieder April. Summieren sich die Wochen des Versäumnisses bzgl des Bußgeldes, wenn ich mich erst im April ummelde>

Sehe ich folgenden Sachverhalt eigentlich richtig>
Wenn ich theoretisch meinen Nebenwohnsitz in Dresden anmelden würde, und ich in Frankfurt bei meinen ELtern mein Kinderzimmer als Hauptwohnsitz angeben würde, dann müsste ich keine ZWS zahlen, da es für Studenten eine Sonderregelung gibt.
Wobei ich dies eh nicht tun werde, da die Umzugsbeihilfe von momentan 150 € einfach zu verlockend sind...:-D

Vielen Dank schonmal im Voraus!

ZWS als Studentin in Dresden

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6528 Tagen) @ lola

Das ist schieres Melderecht, um das es hier geht.

Also ehrlich, ich habe noch keinen Bußgeldbescheid einer Meldebehörde gesehen, weil die Meldefrist versäumt wurde. Ich denke, dass das in der Praxis nicht ganz so streng gehandhabt wird.;-) Die Damen der Einwohnermeldeämter sind nicht so.
Sollte jemand, der dies liest, andere Erfahrungen haben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Ein theoretisches "irgendwie Anmelden" gibt es nicht, sondern es muss angemeldet werden, wie es den Lebensverhältnissen entspricht. Ich verweise mal auf Christians "Hohes Lied des Melderechts" und schlage dem René vor, das mal hier einzustellen, damir wir nicht immer die grundlegenden Fragen, sozusagen das kleine 1 x 1 des Melderechts hier singen müssen.

Ich würde an Deiner Stelle einfach Versäumtes nachholen und gut.

Gruß
Yvonne Winkler

ZWS als Studentin in Dresden

Christian @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6528 Tagen) @ lola

Hallo Lola,

eine Bußgeldgefahr sehe ich nicht unbedingt.

Beispiel:
Eine Studentin, die nach Dresden gezogen ist, um dort ihr Studium aufzunehmen, war sich sicher, dass sie nach dem 1. Semester Dresden wieder verlassen würde. Trotzdem brauchte sie natürlich in Dresden eine Bleibe. Sie hat eine Wohnung angemietet und bezogen, sich aber nicht angemeldet, denn das Sächsische Meldegesetz besagt in § 16 (Ausnahmen) Abs. 1

Solange jemand für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, werden Meldepflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 (An- und Abmeldung) nicht begründet, wenn er für nicht länger als sechs Monate eine weitere Wohnung bezieht.

Nachdem das Semester fast rum war, wollte sie dann doch in Dresden und der dort bezogenen Wohnung bleiben. Da sich ihre Absicht geändert hatte, musste sie sich jetzt natürlich anmelden. Sie hat sich korrekt mit Nebenwohnung angemeldet, weil sie sich vorwiegend in ihrem Heimatort aufhält und dort eine Einliegerwohnung im Haus ihrer Eltern nutzt. Es hat sie keiner gefragt, warum sie sich erst jetzt anmeldet. Aber wenn es denn so gewesen wäre, hätte sie das wie oben aufgeführt erklärt.

Jetzt kämpft sie allerdings mit dem Steueramt DD wegen der angeblichen Zweitwohnungsteuer die man von ihr will. Ob Dresden das Geld behalten darf> Ich glaube nicht.

Vielleicht trifft irgendwas aus dem Beispiel auch für Dich zu - nutze es.

Zu Deinen sonstigen Überlegungen:
Es gibt in Dresden keine Sonderregelung für Studenten - das wäre rechtswidrig (was, wenn ich recht überlege, eigentlich kein Grund ist). DD zahlt auch keine Umzugbeihilfe, sie nennen das nur so. Tatsächlich verwendet die Stadt Steuergelder, um anderen Kommunen die Bürger abzujagen. Für 1x EURO 150.-- kassiert DD jährlich für mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) gemeldete Bürger ca. EURO 500,-- bis 700,--. Ein gutes Geschäft für DD - ein schlechtes für den Steuerzahler. Aber mit Speck fängt man Mäuse und kann noch dazu den großzügigen Stadtvater spielen.

Hat aber nichts mit dem Melderecht zu tun. Deine Lebens- und Wohnverhältnisse sind bestimmend für Deinen Meldestatus - nichts anderes. Wenn Du Dich in DD mit Hauptwohnung anmeldest, ist die einzige Voraussetzung dafür, dass Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Oder umgekehrt: wenn Du Dich vorwiegend in DD aufhalten wirst, hast Du Dich dort mit Hauptwohnung zu melden.

Noch Fragen>

Gruß

ZWS als Studentin in Dresden

lola @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6528 Tagen) @ Christian

Hallo ihr beiden,
danke für die rasche Antwort, es bleiben (bis jetzt) keine Fragen mehr offen!

ZWS als Studentin in Dresden

René ⌂ @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6528 Tagen) @ Christian

Randnotiz: ich habe in dem Beitrag das Wort "keine" in "eine" bei Umzugsbeihilfe korrigiert.

ZWS als Studentin in Dresden

Christian @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6528 Tagen) @ René

Lieb gemeint, aber falsch. "Keine" war und ist richtig. Habe noch mal geprüft, "zurückkorrigiert" und das "keine" hoffentlich deutlicher gemacht.

In aller Deutlichkeit: Dresden zahlt KEINE Umzughilfe, Dresden verschleudert Steuergelder!

Vorschlag: Kenntnisnahme, dann beide Postings löschen.