Insel Sylts Zweitwohnungssteuer Ziele vollkommen verfehlt?

Rebell @, Dienstag, 16.06.2015 (vor 3477 Tagen)

folgt nun die Kehrtwende oder die erforderliche Alternative zum Schutz der eigenen Bürger "Die Enteignung"??

Vollkommen deutliche Tendenzen sind erkennbar von „kalter Enteignung durch die Hintertür des Baurechts“. ist die Erleuchtung, denn die Zweitwohnungssteuer hat das gesteckte Ziel vollkommen verfehlt!!!

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/sylt-plant-quote-fuer-bezahlbare-wohnungen-i...

Vor allem soll verhindert werden, dass die Zahl der Zweitwohnungsbesitzer auf Sylt immer weiter ansteigt. Durch die Verdrängung der Dauerbewohner bestehe die Gefahr, dass der Siedlungsbereich zunehmend verödet und sich die Bevölkerungsstruktur negativ verändert, heißt es in der Begründung des neuen Morsumer Bebauungsplans.
Um den Bevölkerungsstrukturveränderungen entgegenzuwirken hilft nur noch Aufnahme und Ansiedlungen von flüchtenden Afrikanern?

Die geplante Änderung in den Bebauungsplänen der Inselgemeinde führt zu großer Verunsicherung bei Sylter Hauseigentümern. Von einer „eklatanten Entwertung unserer Grundstücke“ ist die Rede, sogar von „kalter Enteignung durch die Hintertür des Baurechts“.

Bleibt somit Sylt als Parademuster für die Entwicklung für ganz Deutschland?

Wer wird sodann Ehrenbürger für diese Gründerideen wie einst zur Geburt der Zweitwohnungssteuer Prof. Dr. Bayer?

Insel Sylts Zweitwohnungssteuer Ziele vollkommen verfehlt?

Gustav @, Mittwoch, 17.06.2015 (vor 3476 Tagen) @ Rebell

folgt nun die Kehrtwende oder die erforderliche Alternative zum Schutz der eigenen Bürger "Die Enteignung"??

Die Sylter Rundschau liefert ausführlich dazu einige Ergänzungen erlaubt:

Um die unbeliebten vielen Zweitwohnungsbesitzer einzudämmen, hatte man begonnen mit der Zweitwohnsitzsteuer einen Lenkungseffekt zu erzielen, mit der Begründung Einen Beitrag zum Unterhalt der Infrastruktur der Kommune sei unbedingt erforderlich.

Was ist damit inzwischen passiert?

Der Druck auf den Gesetzgeber unter Nennung falscher fadenscheinigen Fakten, wurde erhöht und eine Aufwandsteuer als zusätzlich Einnahmequelle war geboren und auch noch mit gerichtlichen Beschlüssen abgesegnet.
Zusätzlich erfolgte noch über die Regelungen im kommunalen Finanzausgleich eine Diskriminierung dieser unerwünschten Zweitwohnungsbürger,

denn nur Erstwohnsitzbürger werden dabei berücksichtigt.

Folglich in jenen Kommunen Bürger ohne Rechte und ohne Anerkennung als Bürger!

Die Zweitwohnungssteuer hat die gesteckten Ziele allerdings vollkommen verfehlt nicht weniger sondern mehr Zweitwohnungen wurden genehmigt, gebaut und verkauft.

Wer hat davon eigentlich profitiert?

Nur die Einheimischen beim Verkauf ihrer Grundstücke, durch die Baugenehmigung wurden Grundstücke – der Einheimischen zu einer Goldgrube.
Es war eine tolle Geschäftsidee für die Einheimische Wirtschaft!

Auch profitiert haben Handwerker angefangen vom Architekten zum Immobilienmakler über den Bauunternehmer, die gesamten Ausbauhandwerker blühten auf, denn durch die steigende Nachfrage und verbesserte Auftragslage Vollbeschäftigungen konnten alle absahnen.

Auch die Kommunen machten fette Beute mit Genehmigungsgebühren, mit der Grunderwerbsteuer, denn je höher die Grundstückpreise desto höher die Steuererträge. Vollbeschäftigungen in allen Bereichen füllten die übrigen Steuerkassen.

Hausverwaltungen und Hausmeister wurden gefragt und konnten sich entwickeln wie die Maden im Speck – folgedessen zahlten auch diese ihre Gewerbesteuer an die Kommunen.

Im kommunalen Finanzausgleich flossen erheblich Mittel in die Kassen der Kommunen.

Gastronomie betriebe und öffentliche Einrichtungen hatten dadurch nur Vorteile – wegen erhöhter Nachfrage stiegen nicht nur die Preise sondern auch die ‚Einkommen der Einheimischen enorm an.

Das ist die EINE Seite der Medaille kann auf alle Zweitwohnungssteuererhebende Kommunen übertragen werden.
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Kaum werden jetzt Lösungs- und Kampfansagen gegen die vielen Unbeliebten Zweitwohnungsbesitzer öffentlich diskutiert sind die ersten Bedenken erkennbar –und schon hat man Angst es könnte sich eine Negativentwicklung anbahnen.

Diese Nachricht hat auf Sylt eingeschlagen: Die Gemeinde Sylt will B-Pläne so ändern, dass Käufer von Sylter Immobilien gezwungen werden können, Dauer- statt Zweitwohnungen einzurichten (wie berichtet)
http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/neue-b-plaene-auf-sylt-eine-signalwirkung-di...

Immobilienbesitzer befürchten Eingriffe in ihre Eigentumsrechte und eine massive Entwertung ihrer Grundstücke.

: Durch diese Umstände sinkt der Wert ihrer Grundstücke.

„Das hätten wir schon vor 20 Jahren anschieben sollen.

Von den zirka 50 Gebäuden hier gehören nur noch knapp zehn ständigen Einwohnern.“

. „Dadurch werden die Marktpreise nach unten korrigiert, das Kaufinteresse lässt nach“, hofft Nielsen.

„Es ist ja Wahnsinn, dass hier sechs, acht oder gar zwölf Millionen für ein Grundstück gezahlt werden

Die neuen Bestimmungen würden zwar sogar seine Kreditwürdigkeit mit dem Grundstück als Sicherheit mindern

„Mit Protektionismus kann der Wohnungsmarkt nicht geregelt werden. Besser sei eine Quote wie in der Schweiz: „Da wird jedes Jahr neu festgelegt, wie viel an Dauer, Ferien- und Zweitwohnraum in einer Region erlaubt ist.“

, dass die Sylter Kommunalpolitiker mit dieser Regelung vor allem die Insulaner schädigen, die ihr Haus verkaufen müssen:

„Die kriegen dann weniger Geld für ihr Gebäude – gerecht ist das auch nicht.“

Das ist die ZWEITE ‚Seite der Medaille auch übertragbar auf alle diese Abzockerkommunen welche eine Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen haben!!

Vollkommen deutliche Tendenzen sind erkennbar von „kalter Enteignung durch die Hintertür des Baurechts“. ist die Erleuchtung, denn die Zweitwohnungssteuer hat das gesteckte Ziel vollkommen verfehlt!!!

Was sagen nun die Politiker und die Kommunalverbände dazu ?

Wer wird sodann Ehrenbürger für diese Gründerideen wie einst zur Geburt der Zweitwohnungssteuer Prof. Dr. Bayer?

Dazu wird man wohl noch einen Professor finden können!??