Zweitwohnungssteuer - muss ich zahlen?

Hansi_X, Freitag, 19.06.2015 (vor 3490 Tagen)

Hallo zusammen.

Ich möchte mich bereits vorab für eure Hilfe bedanken.

Zu meinem Anliegen: Ich bin aus beruflichen Gründen im Jahr 2009 von Köln in die Stadt X gezogen. In der Stadt X habe ich mich umgemeldet und dort meinen Hauptsitz angemeldet. Man sagte mir damals, dass es nicht Schaden würde, wenn ich Köln als Nebenwohnsitz belasse.
Ich bin jährlich ca. 20 mal von der Stadt X nach Köln gefahren und habe dann entweder bei meinen Eltern (dem eingetragenen Nebenwohnsitz) oder bei Freunden / meiner Freundin übernachtet. Bei meinen Eltern habe ich weder Miete gezahlt, noch ein Zimmer oder Mobiliar besessen. In der Steuererklärung habe ich die Adresse meiner Eltern jedoch stets als "Reiseziel" angegeben (sozusagen die zentrale Anlaufstelle).
In der Steuererklärung habe ich die Fahrten nach Köln absetzen können (Familienheimfahrten). Es lag allerdings keine doppelte Haushaltsführung vor.

Nun habe ich ein Schreiben der Stadt Köln erhalten, in welchem ich aufgefordert werde eine Stellungnahme zu der Zweitwohnung abzugeben.

Ich habe in diesem Forum viel gelesen und bin zu dem Fazit gekommen, dass ich nicht zweitwohnungssteuerpflichtig bin.

Meine Frage: Reicht es aus, wenn ich auf dem Fragebogen folgendes angebe?

"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung, in der ich nur eine Wohngelegenheit nutze.“

Zudem wird hier geraten, dass ich mich in Köln abmelden sollte. Muss ich dort auf das Datum achten? Ein Bußgeld kann mir doch nicht auferlegt werden, oder?

Vielen Dank!

Besten Gruß

Hans

Zweitwohnungssteuer - muss ich zahlen?

Alfred @, Freitag, 19.06.2015 (vor 3490 Tagen) @ Hansi_X

Vorab zu den Begriffen: Es heißt Neben- und Hauptwohnung und nicht Neben – und Hauptwohnsitz. So steht es nun mal im Gesetz. Das muss nur der nicht beachten, der über dem Gesetz steht.

Ich habe in diesem Forum viel gelesen und bin zu dem Fazit gekommen, dass ich nicht zweitwohnungssteuerpflichtig bin.

Richtig

"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung, in der ich nur eine Wohngelegenheit nutze.“

Richtig, sollte eigentlich reichen. Am besten ergänzen zu "Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung (s. Melderegister), in der ich nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit nutze.“ Danach sind auf dem Vordruck keine weiteren Angaben erforderlich.
Evtl. gibt es Nachfragen seitens der Stadt, die dann beantwortet werden müssen.

Zudem wird hier geraten, dass ich mich in Köln abmelden sollte. Muss ich dort auf das Datum achten? Ein Bußgeld kann mir doch nicht auferlegt werden, oder?

Eine Abmeldung in Köln schafft Dir für die Zukunft bürokratischen Ärger vom Hals, ist aber vom Gesetz her nicht vorgeschrieben und auch nicht erforderlich. Eine tagesaktuelle Abmeldung bleibt folgenlos. Bei einer rückwirkenden Abmeldung könnte die Stadt K. ein Bußgeld verhägen.

PS: Ich gehe bei dem Zusatz „(s. Melderegister)“ davon aus, dass Du vor dem Umzug bei Deinen Eltern gewohnt hast und dort melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert warst.

Zweitwohnungssteuer - muss ich zahlen?

Hansi_X, Freitag, 19.06.2015 (vor 3490 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für deine Antwort!

Das siehst du richtig - vor dem Umzug habe ich bei meinen Eltern gewohnt und war dort melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert.

Ist dies relevant?


Danke :)

Zweitwohnungsteuer - muss ich zahlen?

Alfred @, Freitag, 19.06.2015 (vor 3490 Tagen) @ Hansi_X

Kann relevant sein, denn es ist ein Indiz dafür, dass Du nicht Inhaber der Nebenwohnung. Die Stadt Köln muss diesen Hinweis beachten (das hat sie schriftlich).

Zweitwohnungsteuer - muss ich zahlen?

Hansi_X, Freitag, 19.06.2015 (vor 3490 Tagen) @ Alfred

Also ist dies die dzt. beste Antwort?

"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung (s. Melderegister), in der ich nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt habe. Vor dem Umzug habe ich bei meinen Eltern gewohnt und war dort melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert."


Vielen Dank Alfred!

Zweitwohnungsteuer - muss ich zahlen?

Hansi_X, Montag, 22.06.2015 (vor 3487 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, eine Frage habe ich noch. Angaben zur Mietwohnung / Eigentumswohnung muss ich nicht machen, oder? Muss ich die Bekanntgabeanschrift ausfüllen?

Danke!

Zweitwohnungsteuer - muss ich zahlen?

Alfred @, Montag, 22.06.2015 (vor 3487 Tagen) @ Hansi_X

Keine Angaben, denn Du bist weder Mieter noch Eigentümer der Nebenwohnung.
Bei der Bekanntgabeanschrift genügt es, wenn Du Hauptwohnung ankreuzt - die steht ja schon auf Seite 1.

Zweitwohnungsteuer - muss ich zahlen?

Hansi_X, Montag, 22.06.2015 (vor 3487 Tagen) @ Alfred

Danke :)

Bin mal gespannt, was die Stadt Köln antworten wird. So ein Schwachsinn....